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Кто рожал не от законного немецкого мужа? Отзовитесь

23.10.20 09:04
Re: Кто рожал не от законного немецкого мужа? Отзовитесь
 
  SVETARussland завсегдатай

Sehr geehrte Frau *,

wenn Sie verheiratet sind, muss der Ehemann automatisch als Vater des Kindes eingetragen werden. Wir benötigen dann auch seinen Reisepaß oder Personalausweis, seine Geburtsurkunde und seine Unterschrift auf der Erklärung zum Vor- und Familiennamen.
Wenn die Scheidung bereits bei Gericht eingeleitet wurde, kann man eine sogenannte Drittanerkennung machen. Der biologische Vater erkennt die Vaterschaft an, der Ehemann und sie als Mutter stimmen zu. Dann kann gleich nach Rechtskraft der Scheidung der richtige Vater eingetragen werden.
Zum Zeitpunkt der Beurkundung muss allerdings der Ehemann eingetragen werden, da die Ehe ja noch besteht.

Mit freundlichen Grüßen

***

Sehr geehrte Frau *,
für die Beurkundung Ihres Kindes benötigen wir die Personalausweise bzw. Reisepässe beider Elternteile. Wenn Sie verheiratet sind, eine Eheurkunde (wenn die Eheschließung nicht in Deutschland war mit Übersetzung).
Falls Sie mit dem Vater des Kindes nicht verheiratet sind, die Vaterschaftsanerkennung.

Die Geburtsurkunden beider Elternteile (wenn die Geburt nicht in Deutschland war mit Übersetzung). Alle Urkunden müssen im Original vorgelegt werden!

Erklärung über die Erteilung von Vor- und Familiennamen.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
***

Sehr geehrte Frau *,

bitte reden Sie nochmals mit Ihrem Ehemann. Ohne seine Unterschrift müssen Sie sich beim Familiengericht das alleinige Namensbestimmungsrecht übertragen lassen.

Mit freundlichen Grüßen

*

////ответ с загса пришёл.

Может для кого - то информация будет полезной. Пригодится.

 

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