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Kurzarbeit

27.04.20 10:12
Re: Kurzarbeit
 
Vektoria старожил
Vektoria
в ответ wika1001 07.04.20 14:28

Bescheinigung für die Steuerklasse V plus Kind
Sind Kinder nur auf der Lohnsteuerklasse eines Partners erfasst, wird zum Teil angeraten, jeden Monat eine Kopie der aktuellen Lohnabrechnung desjenigen Partners zu fertigen, der die Lohnsteuerklasse III hat und den Eintrag des Kindes auf seiner Lohnsteuerabrechnung aufweisen kann. Auf dieser Lohnabrechnung kann man ggf. die gleiche Adresse erkennen, die auch derjenige mit der Lohnsteuerklasse V hat. In der Folge ist für die Arbeitsagentur erkennbar, dass beide im gleichen Haushalt wohnen und somit der höhere Leistungssatz von 67% gerechtfertigt ist, auch wenn der Kinderfreibetrag nur bei dem eingetragen ist, der die Lohnsteuerklasse III hat.

 

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