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Nichja патриот
in Antwort вадим150 29.03.20 01:19
Я вам сылки привожу,а вы,словно Станиславский--"Не верю!"
НЕПРАВДА
Я ни разу не скзала " не верю" в адрес решения суда
Пару решений я привел,уже.53 пост.
Хорошо
Вот одно
Keine Sozialleistungen mehr für EU-Bürger auf Arbeitssuche
Der Gesetzgeber legte Ende 2016 fest, dass Ausländer ohne Aufenthaltstitel im Regelfall keinen Anspruch auf Sozialleistungen haben. Allenfalls Überbrückungsleistungen könnten für den begrenzten Zeitraum eines Monats gewährt werden. 2015 entschied das Bundessozialgericht (BSG) in mehreren Verfahren (Az.: B 4 AS 44/15 R und mehr), dass EU-Bürger, die lediglich zur Arbeitssuche nach Deutschland reisten, keinen Anspruch auf Hartz IV haben, dafür aber Sozialleistungen beantragen konnten – neue Regelungen schließen dies nun jedoch aus.#
Вот второе
"Landessozialgericht urteilt
Arbeitnehmer aus der Europäischen Union (EU) können Anspruch auf Hartz IV Leistungen haben, solange kein Missbrauch des EU-Freizügigkeitsrecht vorliegt. Dies entschied das Landessozialgericht Hessen in einem Beschluss vom 11.12.2019, der jetzt veröffentlicht wurde (Az.: L 6 AS 528/19 B ER). Ein solcher Verstoß liegt dem Urteil zufolge nicht vor, wenn der Betroffene durch eine Arbeitnehmertätigkeit seinen eigenen Bedarf fast vollständig allein decken kann."
приведите из этих "решений" ТЕ СТРОКИ, где говорится о том, что 450 евро недостаточно для получения статуса freizügigkeitsberechtigt