Arbeitsamt
ibt es ein ALG 1 Freibetrag (wie bei Lohneinkommen) ALG 2?
Ich bekomme noch bis April ALG 1....dieses reicht so schon nicht und bin unter dem Regelsatz bei ALG 2. Ich hab nun zusaätzlich ALG 2 beantragt......wird es einen Freibetrag geben wie wenn es Lohn wäre??
3 Antworten
Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
GerdausBerlin
vor 7 Jahren
ALG I ist ja kein Erwerbseinkommen, sondern sog. "Müheloses Einkommen". Dafür gelten nur die Absetzbeträge in SGB II § 11b Absetzbeträge (PDF mit Hinweisen der BA) Absatz 1!
Dazu gehört pauschal ein Betrag von 30,- für private Versicherungen, sowie - aber nur, falls vorhanden - Beiträge zu einer Riesterrente oder zu einer Pflichtversicherung, etwa eine Kfz-Haftpflicht.
Gruß aus Berlin, Gerd
DerHans
vor 7 Jahren
AlG 1 und AlG 2 ergeben dann zusammen den Grundsicherungsbetrag plus Kosten der Unterkunft. Du bekommst nicht einen Freibetrag auf eine Versicherungsleistung. Wenn du dann einen Verdienst hast, treten die Freibeträge für Erwerbstätige ein.
Ну,почему,я должен один искать инфу? Вот,черным-по белому,отвечают на немецком форуме.Да,все ,так,как и говорили,тут..Но я,хоть,инфу нашел.Почему то мне было не лень найти на латинице?
.Засим,тема по поводу АЛГ1 и 2 --закрыта.