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Дочь испачкала чужие вещи
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russinmdl коренной житель
в ответ babycarrot 17.11.19 20:04
ущерб причененный в школе покрывается школькой страховкой, туда эту маман и шлите.
Eine Rechtsvorschrift, nach der Eltern grundsätzlich für ihre Kinder haften, gibt es nicht. Sie könnten nur dann zum Schadensersatz herangezogen werden, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt hätten. Während des Schulbesuchs obliegt die Aufsichtspflicht aber nicht den Eltern sondern der Schule. Ein Schadensersatzanspruch kann somit gegenüber den Eltern jedenfalls dann nicht geltend gemacht werden, wenn der Schaden während des Schulbesuchs entstanden ist.
Wenn du mir den Buckel runter rutschst, kratz bitte zwischen L4 und L5.