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Переняли с лайфирмы

10.10.19 17:54
Re: Переняли с лайфирмы
 
  kriptograf патриот
kriptograf
in Antwort Abysimo 10.10.19 13:05

Abweichung von der Überlassungshöchstdauer durch Kollektivvereinbarung

Zunächst sieht das AÜG selbst Ausnahmen von der Überlassungshöchstdauer vor. Dabei ist zu unterscheiden, ob der Entleiher tarifgebunden ist oder nicht:

  • Ist der Entleiher tarifgebunden, kann ein einschlägiger Tarifvertrag eine abweichende Überlassungshöchstdauer festlegen. Der Tarifvertrag muss aber nicht unmittelbar diese Abweichung festlegen, sondern kann auch lediglich eine Öffnungsklausel beinhalten, die Abweichung durch Betriebsvereinbarung zulässt.
  • Ist der Entleiher nicht tarifgebunden, so können durch Betriebsvereinbarung die abweichenden Regelungen des Tarifvertrags inhaltsgleich übernommen werden. Voraussetzung ist jedoch, dass der Entleiher in den Geltungsbereich dieses Tarifvertrages fällt. Enthält der Tarifvertrag lediglich eine Öffnungsklausel kann durch Betriebsvereinbarung grundsätzlich eine Überlassungshöchstdauer von maximal 24 Monaten festgelegt werden.

Von dieser gesetzlichen Ausnahme wurde insbesondere wie folgt Gebrauch gemacht:

  • So sieht der Tarifvertrag zur Leih-/Zeitarbeit für die Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens vom 2. Februar 2017/22. Mai 2017 eine Überlassungshöchstdauer von 48 Monaten vor.
  • Der Tarifvertrag zur Regelung der Zeitarbeit in den Elektrohandwerken vom 16. Mai 2018 sieht eine Überlassungshöchstdauer von 30 Monaten vor. Durch Betriebsvereinbarung kann sogar eine Überlassungshöchstdauer von bis zu 36 Monaten festgelegt werden.
  • Der Tarifvertrag zur Überlassungshöchstdauer nach dem AÜG vom 22. August 2018 zwischen dem Arbeitgeberverband Stahl e.V. und der IG Metall Bezirksleitung Nordrhein-Westfalen sieht auch eine Öffnungsklausel vor. Danach kann durch Betriebsvereinbarung eine Überlassungshöchstdauer von bis zu 36 Monaten festgelegt werden.
  • Auch nach dem Tarifvertrag über gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung vom 29. Mai 2018 zwischen dem Fachverband Elektro- und Informationstechnik Hessen/Rheinland-Pfalz und der IG Metall, Bezirksleitung Mitte, ist eine Arbeitnehmerüberlassung von maximal 36 Monaten möglich.
 

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