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Отпуск без разрешения
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saksaul0 коренной житель
в ответ vostok75 06.06.19 13:48
Fährt der Arbeitslose ohne Zustimmung der Agentur für Arbeit in Urlaub, riskiert er ein teures Ferienvergnügen. Nicht nur, dass die Zahlung des Arbeitslosengeldes bei Bekanntwerden eingestellt wird, auch das bereits überwiesene Geld für den Urlaubszeitraum muss zurückgezahlt werden. Zudem droht ein empfindliches Bußgeld...