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Коляску спустили вниз

23.04.19 16:14
Re: Коляску спустили вниз
 
  Bl_Irma постоялец

Urteil: Haustüren von Mehrfamilienhäusern dürfen nicht abgeschlossen werden


Bereits im Jahr 2015 hat das Landesgericht Frankfurt/Main (Urteil v. 12.05.2015, Az.: 2-13 S 127/12) entschieden, dass Haustüren von Mehrfamilienhäusern nicht abgeschlossen werden dürfen. In diesem Fall hatte die Eigentümergemeinschaft in der Hausordnung beschlossen, dass die Haustür nachts zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens abgeschlossen werden soll. Das Landesgericht Frankfurt/Main begründete sein Urteil damit, dass in Gefahrensituationen, zum Beispiel bei einem Brand, der Fluchtweg eingeschränkt wird. Nicht jeder Mieter hat im Notfall seinen Schlüssel griffbereit.

Letztendlich argumentierte der Richter, dass der Beschluss der Eigentümer zum Abschließen der Haustür nicht mehr einer ordnungsmäßigen Verwaltung entspreche, da im Notfall (z.B. Brand) Menschenleben gefährdet werden. Das Leben und die Gesundheit der Mieter und Bewohner sind wichtiger als die Sicherheit des Mietshauses. Zudem wird erklärt, dass ein Einbruch in der Regel keine Gefahr für Leib und Leben darstellt.

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