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Учеба в немецкой школе для русского ребенка

13.03.19 10:44
Re: Учеба в немецкой школе для русского ребенка
 
Nichja патриот
Nichja
16.5.2.1
Im Allgemeinen können Aufenthaltserlaubnisse zum Schulbesuch (z. B. allgemeinbildende Schulen) nicht erlaubt werden. Dies gilt insbesondere, wenn die Einreise zum Zweck des
Schulbesuchs erfolgen soll oder wenn nicht die Eltern des ausländischen Schülers, sondern nur Verwandte im Bundesgebiet leben und sich ein Aufenthaltsrecht auch nicht aus einem anderen
Rechtsgrund ergibt. Die Teilnahme am Schulunterricht begründet kein Aufenthaltsrecht.

16.5.2.2 Nach Absatz 5 kann eine Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme am Schulbesuch nur in Ausnahmefällen erteilt werden.
Wenn der Lebensunterhalt und entstehende Ausbildungskosten des ausländischen Schülers z. B. durch Zahlungen der Eltern gesichert sind und die Rück-
kehrbereitschaft im Anschluss an die Schulausbildung sichergestellt ist, können Ausnahmen nur in Betracht kommen, wenn

16.5.2.2.1 – es sich um Schüler handelt, die die Staatsan
gehörigkeit von Andorra, Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, von
Monaco, Neuseeland, San Marino, der Schweiz oder der Vereinigten Staaten von
Amerika besitzen
(vgl. § 41 AufenthV) oder die als deutsche Volkszugehörige einen
Aufnahmebescheid nach dem BVFG besitzen und wenn eine Aufnahmezusage der
Schule vorliegt oder


16.5.2.2.2 – im Rahmen eines zeitlich begrenzten Schüleraustausches der Austausch mit einer
deutschen Schule oder einer sonstigen öffentlichen Stelle in Zusammenarbeit mit
einer Schule oder öffentlichen Stelle in einem anderen Staat oder einer Schüleraus-
tauschorganisation oder einem Träger der freien Jugendhilfe vereinbart worden ist
oder
16.5.2.2.3 – es sich bei der Schule um eine öffentliche oder staatlich anerkannte Schule mit internationaler Ausrichtung handelt oder
16.5.2.2.4 – es sich um eine Schule handelt, die nicht oder nicht überwiegend aus öffentlichen
Mitteln finanziert wird, die Schüler auf internationale Abschlüsse, Abschlüsse anderer
Staaten oder staatlich anerkannte Abschlüsse vorbereitet und insbesondere bei
Internatsschulen eine Zusammensetzung aus Schülern verschiedener Staatsange-
hörigkeiten gewährleistet.

16.5.2.3 Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Besuch einer Schule nach Nummer 16.5.2.2.3 und 16.5.2.2.4 kommt i. d. R. nur ab der 9. Klassenstufe in Betracht.

Наличиe АБ может помочь

 

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