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Содержание родителей

15.02.19 13:54
Re: Содержание родителей
 
Areli знакомое лицо
Areli

Grundsätzlich besteht nach § 1601 BGB auch eine Unterhaltspflicht der Enkel gegenüber ihren Großeltern. In der Regel beantragen aber die Großeltern Sozialhilfe, wenn sie mit ihrem Einkommen und Vermögen z. B. nicht die hohen Kosten des Pflegeheims bestreiten können. Der Unterhaltsanspruch der Großeltern geht nach § 94 SGB XII aber nicht auf den Sozialhilfeträger über. Die Enkel müssen also nicht für die Pflegekosten der Großeltern aufkommen.


Hierzu müssen Sie wissen, dass es einen § 94 SGB XII gibt, der den so genannten Regress regelt. Ein Regress ist der Übergang eines Anspruches auf eine andere Person. Es wird also geregelt, unter welchen Voraussetzungen das Sozialamt Sie dazu auffordern könnte, dass Sie Unterhalt für Ihre Großmutter - indirekt - leisten, nämlich indem Sie die Kosten der ihr entstandenen Pflegeaufwendungen ersetzen.

Und hier lautet die Antwort schlicht: Diese Pfflicht gibt es nur für Kinder, nicht für Enkelkinder (§ 94 Absatz 1 Satz 3 SGB XII).

 

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