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дали выбор: или уволится или свой вариант.
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FleurLily свой человек
в ответ SULU 25.01.19 23:18
вот отрывок из статьи на эту тему
Laienhaft wird diese Zeit auch als Probezeit bezeichnet. Tatsächlich besteht eine Probezeit nur dann, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer dieses so vereinbart haben. Ist eine Probezeit von weniger als 6 Monaten vereinbart, so beginnt der Kündigungsschutz dennoch erst nach 6 Monaten, nämlich mit Ablauf der Wartezeit. Ist die Probezeit mit mehr als 6 Monaten vereinbart, so besteht dennoch nach Ablauf der ersten 6 Monate Kündigungsschutz.
Die Vereinbarung einer Probezeit hat somit nur Auswirkung auf die Kündigungsfristen (vgl. BAG, Urteil vom 24.01.2008,6 AZR 519/07 – Rn 13). Sie sind in der (vereinbarten) Probezeit abgekürzt, § 622 Abs. 3 BGB.