Переезд в Мюнхен
Форматировать не хочу. Всё. Всем спокойной ночи. Я сказала, всё как есть. Никого переубеждать я не буду.
3. Förderung kinderreicher Familien ab dem dritten Kind
Welche Voraussetzung müssen für die Förderung gegeben sein?
Die Kindertageseinrichtung, welche das Kind mit der Ordnungsnummer drei oder
höher besucht, muss nach der Münchner Förderformel gefördert werden. Ein in
München wohnhaftes Kind erhält die Ordnungsnummer drei oder höher, wenn in
einer Familiengemeinschaft/Haushaltsgemeinschaft drei oder mehr Kinder (auch
Stief- oder Halbgeschwister), die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, in
dem jeweiligen Kindertageseinrichtungsjahr gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung*
)
im Sinne des Art. 2 BayKiBiG oder eine vergleichbare Eltern-Kind-Initiative oder eine
von der Landeshauptstadt München geförderte Mittagsbetreuung*
)
nach Art. 31 Abs.
3 BayEUG für Grund- und Förderschüler der Jahrgangsstufe 1 bis 4 besuchen. Das
Elternentgelt wird dann vom Träger auf null Euro ermäßigt.