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Российская пенсия

04.09.17 14:59
Re: Российская пенсия
 
Never знакомое лицо
Never
in Antwort Never 03.09.17 17:12

Этот параграф взят со страницы DRV.


Значит можно отказаться от иностранной пенсии и немецкую в полном объеме получать ?


§ 31 Fremdrentengesetz: Verzicht auf ausländische Renten

Grundsätzlich ist nach § 31 Fremdrentengesetz (FRG) eine fremde Rente auf die deutsche Rente mit FRG - Zeiten anzurechnen, soweit beiden Renten dieselben Versicherungszeiten zu Grunde liegen. Die deutsche Rente kann dadurch ganz oder teilweise zum Ruhen kommen.

Eine fiktive Anrechnung der ausländischen Rente ist gemäß des Urteils des Bundessozialgerichts vom 11. Mai 2011 (Aktenzeichen: B 5 R 8/10R) nicht zulässig, sofern der Berechtigte diese wegen mangelnder Mitwirkung, Verzicht oder Aufschieben der Rentenfeststellung tatsächlich nicht erhält. Wenn der Berechtigte einen dem Grunde nach bestehenden Anspruch aus den o.g. Gründen nicht realisiert, ist § 31 Abs. 1 FRG nicht mehr mit fiktiven Rentenbeträgen anzuwenden.

Fallbeispiel:
Die deutsche Rente wurde unter Berücksichtigung der aus dem Ausland gezahlten Rente gekürzt. Für die deutsche sowie die ausländische Rente wurde bereits ein Rentenbescheid an den Versicherten erteilt. Der Versicherte möchte auf die ausländische Rente verzichten und die deutsche Rente ungekürzt erhalten.
Sobald eine Bescheinigung des ausländischen Rentenversicherungsträgers vorliegt, dass die dortige Zahlung eingestellt wurde, wird die deutsche Rente neu berechnet. Die Kürzung, die auf Grund der anzurechnenden ausländischen Rente erfolgt ist, würde dann entfallen.
Eine Beratungspflicht liegt hier nicht vor.

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