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in Antwort baraba6ka 27.08.17 09:59, Zuletzt geändert 27.08.17 10:36 (SULU)
- Innerhalb einer Frist von 8 Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastungsbuchung können Sie von Ihrer Bank oder Sparkasse die Erstattung des belasteten Lastschriftbetrages verlangen. Diese neue Frist gilt ab sofort sowohl für die "alte" Einzugsermächtigung als auch für die "neue" SEPA-Lastschrift.
- Bei unberechtigten (nicht autorisierten) Einzugsermächtigungen oder SEPA-Lastschriften gilt eine Rückerstattungsfrist von 13 Monaten nach dem Tag der Belastung.
http://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/sepa-regeln
"Бог не играет в кости" (С)
