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купил машиную JobCenter
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Prosto_neKet знакомое лицо
in Antwort Psych 16.06.17 23:28
Das Problem dabei: Im Grundsatz ist alles, was einem ALG-II-Empfänger zufließt, Einkommen. D.h. es muss beim Jobcenter angegeben werden und wird dann entsprechend auf die Leistung angerechnet.
Etwas anderes gilt bei einem Darlehen. Dieses stellt kein Einkommen dar, weil die Vermögenslage nicht verändert wird, da das Geld zurückgezahlt werden muss, es verbleibt nicht „zur endgültigen Verwendung“ (so das Bundessozialgericht, Urteil vom 17.6.2010, Az.: B 14 AS 46/09 R). Dies gilt selbstverständlich auch, wenn man sich das Geld von Verwandten „leiht“, bzw. juristisch korrekt ausgedrückt: Als zinsloses Darlehen gewähren lässt.
www.rechtsanwaeltin-hassel.de/blog/darlehen-von-verwandten...
Auf eine besondere Zweckbestimmung für die Zahlung kommt es nicht an, es geht lediglich darum, ob ein wirksamer Darlehensvertrag nach dem BGB abgeschlossen wurde, so das Bundessozialgericht.
Где ж вас так запугали, Псих??? Народ вообще обалдел- тени своей боятся.