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Помощь Гражданам ЕС
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в ответ Nichja 09.06.17 22:38, Последний раз изменено 09.06.17 23:16 (DeiZi)
Sozialleistungen für EU-Ausländer
Menschen aus anderen EU-Staaten stehen innerhalb der ersten fünf Jahre keine Sozialleistungen in Deutschland zu. Das gilt für alle, die nicht in Deutschland arbeiten, selbstständig sind oder einen Grundsicherungs-Anspruch aus vorheriger Arbeit erworben haben. Bis zur Ausreise können sie eine einmalige Überbrückungsleistung für höchstens einen Monat bekommen. Bei Bedarf kann ein Darlehen für die Rückreise gewährt werden.
Читайте тут - https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2016/10/...