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Право кассира в магазине заглянуть в мою сумку??

21.05.17 12:48
Re: Право кассира в магазине заглянуть в мою сумку??
 
  Prosto_neKet постоялец
в ответ Kobb 21.05.17 11:14

Stecken Sie sich beispielsweise einen Apfel oder einen Lippenstift in die Jackentasche, kann dies objektiv bereits ein Diebstahl sein.

Sie befinden sich zwar noch mit den Sachen im Laden. Der Ladeninhaber hat jedoch keinen direkten Zugriff mehr auf die Ware. Sehen kann er sie im Zweifel auch nicht mehr. Sie und Ihre Kleidung bilden vielmehr eine eigene Privatsphäre. Der Ladeninhaber hätte keine tatsächliche Sachherrschaft mehr über die Sachen. Zwar müssen Sie auch mit Vorsatz und der Absicht gehandelt haben, den Laden ohne zu bezahlen zu verlassen. Verschwinden allerdings Artikel in Ihrer Jackentasche, wird es schwer, das Gegenteil zu beweisen. Ihre Kleidung sollten Sie daher besser nicht als Transportmittel nutzen.

Etwas anders kann es bei Einkaufstaschen und Körben aussehen. Nutzen Sie einen offenen Einkaufskorb, wird es sich eher noch nicht um eine vollendete Wegnahme handeln. Legen Sie dann sämtliche Artikel ordnungsgemäß auf das Kassenband und bezahlen, scheidet eine Strafbarkeit aus. Stoffbeutel und Einkaufstaschen stellen eine Grauzone dar. Es kommt auf den Einzelfall an, ob ein Gewahrsamsbruch vorliegt oder nicht. In der Praxis werden Einkaufsbeutel häufig toleriert. Sie laufen aber auch Gefahr, dass sich ein kleineres Teil im Beutel verfängt und Sie es versehentlich nicht bezahlen. Dann haben Sie zumindest erhebliche Scherereien zu befürchten.

Am besten nutzen Sie die in den Supermärkten zur Verfügung gestellten Einkaufswagen. Sind Ihnen diese zu unhandlich, bieten viele Läden auch hauseigene Einkaufskörbe für die kleineren Besorgungen an. Damit gehen Sie kein Risiko ein, plötzlich in das Büro des Ladendetektivs gebeten zu werden.

 

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