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Беременость, как получить освобождение от работы

23.03.17 02:38
Re: Беременость, как получить освобождение от работы
 
Nichja патриот
Nichja
в ответ Bember 22.03.17 22:41, Последний раз изменено 23.03.17 02:42 (Nichja)
Доброго вечера , такой вопрос .... .У меня сноха беременная срок не большой 8 недель она работает на текстильной фабрике , там везде работа с краской и с вредными веществами растворителями ,а ещё там в цехах прям некоторые дамы курят и вонь стоит ,голова у неё болит постоянно ,часто тошнит пошла к начальнику сказала что не выносимо тут работать переведите в другое место ,на что начальник сказал нет других мест иди работай где работаешь,пошла она к своему гинекологу объяснить что невыносимо работать в таких условиях ,мало того что вредно и что голова постоянно болит и тошнит... на что ей врач сказала мы *арбейтц фербот* не даём можете и не надеяться, идите просите у своего начальника.так вот теперь и вопрос где на самом деле этот фербот можно получить и кто его должен дать ,какой то замкнутый круг ,слышала от знакомых что гинеколог сам выписывает и потом отдаёшь на работе и всё,а тут вообще не понятно что делать ?вчера у неё заболел живот низ тянет она отпросилась с работы, пришла к гинекологу, та посмотрела сказала нечего страшного, выписала медикаменты и даже дочке больничный не дала !!!!Вот как это понимать? слов нет))) подскажите у кого было похоже. заранее спасибо

Как уже сказали, гинеколога менять.

Хоть он и прав по сути - общий запрет дает работодатель - но он ничего не объяснил и не дал больничный.

То есть,на ребенка гинекологу плевать.

Такой гинеколог нЕ нужен.


Новому объяснить, какую работу приходится выполнять - чтобы он подтвердил работодателю, что работа с испарениями беременным запрещена.

И в крайнем случае дал ВРЕМЕННЫЙ запрет

Weitgehend unbekannt ist das vorläufige ärztliche Beschäftigungsverbot. Das Bundesarbeitsgericht ermöglicht in seinem Urteil vom 11. November 1998 dem Arzt, ausnahmsweise auch ein vorläufiges Beschäftigungsverbot auszusprechen (4, 5). Wenn aus ärztlicher Sicht ernstzunehmende Anhaltspunkte dafür bestehen, dass vom Arbeitsplatz Gefahren für Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind ausgehen können, weil eine fachkundige Überprüfung des Arbeitsplatzes nicht stattgefunden hat, kann bis zur endgültigen Klärung des Sachverhalts das vorläufige Beschäftigungsverbot durch einen Arzt ausgesprochen werden.


Нужно понять, что есть ОБЩИе запреты ( Generelle Beschäftigungsverbote )и есть ИНДИВИДУАЛЬНЫе.

На индивидуальный нужен аттест. На общий достаточно закона MuSchG

https://www.haufe.de/personal/entgelt/das-ist-bei-beschaef...

http://www.familie.de/schwangerschaft/beschaeftigungsverbo...

Есть на фабрике бетрибсрат?

К какому "начальнику" она "подошла"? Начальнику смены?

Так это мелкая сошка. Идти нужно в "верха", если бетрибсрата нет.

И письменно общаться, если отфутболят

Мол, согласно 4 параграфу 1 абзацу закона MuSchG беременным запрещены работы, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von gesundheitsgefährdenden Stoffen, von Staub, Gasen oder Dämpfen, von Hitze, Kälte oder Nässe, von Erschütterungen oder Lärm ausgesetzt sind.

Mit diesen Arbeiten dürfen Sie mich nicht beschäftigen.

Пожалуйста, предоставьте мне работу, не подпадающую под запрет и не вредящую моему здоровью, на моей нынешней работе мне законодательно работать запрещено.


§ 4 Weitere Beschäftigungsverbote

(1) Werdende Mütter dürfen nicht mit schweren körperlichen Arbeiten und nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von gesundheitsgefährdenden Stoffen oder Strahlen, von Staub, Gasen oder Dämpfen, von Hitze, Kälte oder Nässe, von Erschütterungen oder Lärm ausgesetzt sind.

(2) Werdende Mütter dürfen insbesondere nicht beschäftigt werden

1.
mit Arbeiten, bei denen regelmäßig Lasten von mehr als fünf Kilogramm Gewicht oder gelegentlich Lasten von mehr als zehn Kilogramm Gewicht ohne mechanische Hilfsmittel von Hand gehoben, bewegt oder befördert werden. Sollen größere Lasten mit mechanischen Hilfsmitteln von Hand gehoben, bewegt oder befördert werden, so darf die körperliche Beanspruchung der werdenden Mutter nicht größer sein als bei Arbeiten nach Satz 1,
2.

nach Ablauf des fünften Monats der Schwangerschaft mit Arbeiten, bei denen sie ständig stehen müssen, soweit diese Beschäftigung täglich vier Stunden überschreitet,

3.

mit Arbeiten, bei denen sie sich häufig erheblich strecken oder beugen oder bei denen sie dauernd hocken oder sich gebückt halten müssen,

4.

mit der Bedienung von Geräten und Maschinen aller Art mit hoher Fußbeanspruchung, insbesondere von solchen mit Fußantrieb,

5.

mit dem Schälen von Holz,

6.

mit Arbeiten, bei denen sie infolge ihrer Schwangerschaft in besonderem Maße der Gefahr, an einer Berufskrankheit zu erkranken, ausgesetzt sind oder bei denen durch das Risiko der Entstehung einer Berufskrankheit eine erhöhte Gefährdung für die werdende Mutter oder eine Gefahr für die Leibesfrucht besteht,

7.

nach Ablauf des dritten Monats der Schwangerschaft auf Beförderungsmitteln,

8.

mit Arbeiten, bei denen sie erhöhten Unfallgefahren, insbesondere der Gefahr auszugleiten, zu fallen oder abzustürzen, ausgesetzt sind.

(3) Die Beschäftigung von werdenden Müttern mit

1.
Akkordarbeit und sonstigen Arbeiten, bei denen durch ein gesteigertes Arbeitstempo ein höheres Entgelt erzielt werden kann,
2.

Fließarbeit mit vorgeschriebenem Arbeitstempo

ist verboten. Die Aufsichtsbehörde kann Ausnahmen bewilligen, wenn die Art der Arbeit und das Arbeitstempo eine Beeinträchtigung der Gesundheit von Mutter oder Kind nicht befürchten lassen. Die Aufsichtsbehörde kann die Beschäftigung für alle werdenden Mütter eines Betriebes oder einer Betriebsabteilung bewilligen, wenn die Voraussetzungen des Satzes 2 für alle im Betrieb oder in der Betriebsabteilung beschäftigten Frauen gegeben sind.

(4) Die Bundesregierung wird ermächtigt, zur Vermeidung von Gesundheitsgefährdungen der werdenden oder stillenden Mütter und ihrer Kinder durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates

1.
Arbeiten zu bestimmen, die unter die Beschäftigungsverbote der Absätze 1 und 2 fallen,
2.

weitere Beschäftigungsverbote für werdende und stillende Mütter vor und nach der Entbindung zu erlassen.

(5) Die Aufsichtsbehörde kann in Einzelfällen bestimmen, ob eine Arbeit unter die Beschäftigungsverbote der Absätze 1 bis 3 oder einer von der Bundesregierung gemäß Absatz 4 erlassenen Verordnung fällt. Sie kann in Einzelfällen die Beschäftigung mit bestimmten anderen Arbeiten verbieten.

Если что, пусть пригрозит, что обратится в Gewerbeaufsichtsamt

http://m.aerzteblatt.de/print/134526.htm

Das arbeitsplatzbezogene generelle Beschäftigungsverbot nach § 4 MuSchG zielt nicht auf den Gesundheitszustand der werdenden Mutter ab, sondern auf die Tätigkeit und ihre Auswirkungen auf die Schwangerschaft. Der Arbeitgeber hat nach der Mutterschutzverordnung und weiteren Rechtsvorschriften eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Dabei hat er Art, Ausmaß und Dauer einer Gefährdung zu analysieren und entsprechende Schutzmaßnahmen (bis hin zur Umsetzung oder gar Freistellung) abzuleiten. Dies kann auf schriftlichem Weg fachkundigen Personen übertragen werden. In der Regel ist der Betriebsarzt aufgrund seiner Fachkompetenz einbezogen. Die Beschäftigungsverbote sind im MuSchG aufgeführt und in der Mutterschutzverordnung konkretisiert. Kann eine Schwangere nicht mehr an ihrem Arbeitsplatz eingesetzt werden, kann der Arbeitgeber sie nach billigem Ermessen umsetzen (3).
Im Gegensatz zum individuellen wird das generelle Beschäftigungsverbot somit nicht vom betreuenden Arzt, sondern vom Arbeitgeber auf Grundlage „seiner“ Gefährdungsbeurteilung und meist in Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt ausgesprochen

 

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