Детские деньги в Германии и Украине
Einkommensteuergesetz (EStG)
§ 65 Andere Leistungen für Kinder
(1) Kindergeld wird nicht für ein Kind gezahlt, für das eine der folgenden Leistungen zu zahlen ist oder bei entsprechender Antragstellung zu zahlen wäre:
2. Leistungen für Kinder, die im Ausland gewährt werden
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__65.html
А это значит, что Kindergeld не выплачивается, если ребёнок за границей получает уже подобного рода услуги.
И ещё:
Vorrangigkeit von vergleichbaren Leistungen im Ausland
Nach § 65 Abs.1 S.1 Nr.2 EStG wird Kindergeld im Ausland nicht für ein Kind gezahlt, wenn Kindergeld oder eine vergleichbare Leistung im Ausland gewährt werden. Wird eine solche Leistung im Ausland gewährt, oder wäre sie bei entsprechender Antragstellung zu gewähren, schließt dieser kindbezogene ausländische Anspruch den innerstaatlichen Kindergeldanspruch grundsätzlich aus.
Gesetzlicher Regelungszweck ist es, eine doppelte Inanspruchnahme von inhaltlich gleichgerichteten Leistungsansprüchen zu vermeiden.
http://www.kindergeld.info/anspruch.html