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Переезд в Германию
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in Antwort Титаника 18.01.17 20:24
Проститутка в Германии - это обычная профессия , не пугайтесь ... АМТ направляют на работу проституткой
Ерунду не нужно писать. Пару лет назад АА несколько раз лопухнулся с ангеботами. И уже извинились много раз
http://www.spiegel.de/karriere/arbeitsagentur-in-augsburg-...
Die Arbeitsagentur bedauert inzwischen das wenig moralische Angebot: Der Brief sei ein Versehen gewesen, sagte Geschäftsführer Roland Fürst gegenüber der "Augsburger Allgemeinen". Bei einer Stelle im Rotlichtmilieu hätte die Frau eigentlich vor dem Schreiben gefragt werden müssen, ob sie überhaupt Interesse hat. "Es tut mir leid. Hier ist uns ein Fehler unterlaufen. Die zuständige Vermittlerin hat das Gespräch nicht geführt und den Brief am Freitag verschickt." Der Vorfall sei unangenehm, sagte Fürst. "Es entsteht der Eindruck, dass wir hier ungefiltert Vermittlungsvorschläge raushauen." Die Agentur werde künftig noch genauer hinschauen, ob eine Stelle zum Bewerber passe. "Gerade bei einer Stelle im Rotlichtmilieu muss es passen." Eine Stelle als Prostituierte würde man aber grundsätzlich nicht vermitteln.
https://www.welt.de/politik/deutschland/article114133790/A...
Die Bundesagentur bedauerte den Vorfall. "Normalerweise überprüfen wir alle arbeitsanbietenden Firmen", zitiert die Zeitung einen Sprecher der Bundesagentur. "Wir bedauern, dass uns diese Anzeige durchgerutscht ist und veranlassen die Entfernung", hieß es weiter.
А по поводу "направления на работу от АА" СУД высказался более, чем определенно
http://www.dr-bahr.com/news/bordellbetreiber-hat-gegen-arb...
14.10.09
Ein Bordellbetreiber hat keinen Anspruch auf Vermittlung von Prostituierten durch die Arbeitsagentur, da eine solche Handlung gegen die guten Sitten verstoßen würde, so das BSG (Urt. v. 06.05.2009 - Az.: B 11 AL 11/08 R).
Der Kläger war Inhaber eines Bordells und verlangte von der örtlichen Arbeitsagentur die Vermittlung von Prostituierten. Dies lehnte das Amt ab, so dass der Unternehmer vor Gericht zog.
Die Richter des BSG lehnten einen Anspruch auf Vermittlung ab. DIe gewünschte Tätigkeit verstoße gegen die guten Sitten und dürfe daher nicht vermittelt werden.
Zwar habe der Gesetzgeber im Jahr 2001 im Prostituiertengesetz festgeschrieben, dass die Prostitution nicht mehr als sittenwidrig zu bewerten sei. Das Gesetz beziehe sich jedoch nur darauf, dass die Prostituierte Rechtsansprüche in Bezug auf das vereinbarte Entgelt oder die Sozialversicherung geltend machen könnte.
Es sei dem Gesetzgeber ausschließlich um den Schutz der Prostituierten gegangen. Aus dem Gesetz könne nicht geschlussfolgert werden, dass eine Vermittlungstätigkeit durch die Bundesagentur für Arbeit angestrebt und vor allem zulässig sei.
