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Telefonanschluss wer soll bezahlen?
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in Antwort Amee 12.03.16 21:25
таки фермитер должен
Der Vermieter ist nach § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB verpflichtet einen vertragsgemäßen Gebrauch der mietsache zu ermöglichen. Hierunter fällt bei wohnungsvermietung auch die Bereitstellung eines telefonanschlusses. Nach einem urteil des LG Berlin vom 22.09.1998 kann die Miete bei fehlenden telefonanschluss um 5 % gekürzt werden. (AZ 64 S 53/98).