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in Antwort garober 09.12.15 20:41
Erklärung zum Bezug einer ausländischen Rente.
Sie (bzw. bei Hinterbliebenenrenten Ihr verstorbener Ehegatte) haben Versiherungszeiten im Ausland zurückgelegt,die auch nach dem Fremdrentengesetz in Ihrer deutschen Rente berücksichtigt werden. DA DEREN Berücksichtigung sowie ein daraus resultierender Bezug einer Rente aus dem Ausland Auswirkungen auf Ihre deutsche Rente kann, bitten wir Sie das Antwortschreiben ausgefüllt und unterschreiben an uns zurückzusenden
Sie (bzw. bei Hinterbliebenenrenten Ihr verstorbener Ehegatte) haben Versiherungszeiten im Ausland zurückgelegt,die auch nach dem Fremdrentengesetz in Ihrer deutschen Rente berücksichtigt werden. DA DEREN Berücksichtigung sowie ein daraus resultierender Bezug einer Rente aus dem Ausland Auswirkungen auf Ihre deutsche Rente kann, bitten wir Sie das Antwortschreiben ausgefüllt und unterschreiben an uns zurückzusenden