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Работа в Швейцарии ,а проживание в Германии
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в ответ Ig60 25.10.15 19:27
Ein steuerlicher Sonderfall ist der sogenannte Grenzgänger. Hierbei handelt es sich um Arbeitnehmer, die so grenznah wohnen, dass sie regelmäßig arbeitstäglich vom Wohnort Deutschland über die Grenze in die Schweiz zum Arbeiten fahren. In diesen Fällen erfolgt im Ergebnis eine Aufteilung des Besteuerungsrechtes auf Wohnsitz- und Tätigkeitsstaat. Der Tätigkeitsstaat Schweiz darf eine Besteuerung von bis zu 4,5 % des Bruttolohnes erheben. Der Wohnsitzstaat Deutschland rechnet dann diese im Tätigkeitsstaat gezahlte Steuer auf die in Deutschland zu entrichtende Einkommensteuer für des Arbeitseinkommen an. Im Ergebnis entsteht hierdurch eine wirtschaftliche Gesamtsteuerbelastung, die dem deutschen Besteuerungsniveau entspricht.