Login
Задолбал хаусмастер
4641 просмотров
Перейти к просмотру всей ветки
in Antwort valdemar2015 11.06.15 14:57
Die sogenannte Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV)verbietet es in Wohngebieten den Einsatz von Maschinen und Geräten zwischen 17-9 Uhr und zwischen 15 bis 17 Uhr.
Du musst einen Brief an die Hausverwaltung schreiben und sie bitten die Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV)"besonders die Ruhezeiten" durch denn Hausmeisters ein zu halten.
Mit freundlichen ...........
Mehr musst du nicht schreiben fange nicht an zu erklären wann was er macht das es nervt usw...
Nicht du musst dich für denn Brief rechtfertigen sondern die Hausverwaltung muss sich am Gesetz halten. Basta! Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.
Du musst einen Brief an die Hausverwaltung schreiben und sie bitten die Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV)"besonders die Ruhezeiten" durch denn Hausmeisters ein zu halten.
Mit freundlichen ...........
Mehr musst du nicht schreiben fange nicht an zu erklären wann was er macht das es nervt usw...
Nicht du musst dich für denn Brief rechtfertigen sondern die Hausverwaltung muss sich am Gesetz halten. Basta! Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.