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Переезд на ПМЖ

07.03.15 19:24
Re: Переезд на ПМЖ
 
  kurt-59 коренной житель
in Antwort 01012121 07.03.15 19:18, Zuletzt geändert 07.03.15 19:27 (kurt-59)
Мне архив не нужен . Это Азбука .
Eigentumswohnung – Selbstgenutztes Wohneigentum
Verfügen Sie über selbstgenutztes, angemessenes Wohneigentum (Eigentumswohnung, Eigenheim), so bleibt dieses bei der Anrechnung als Vermögen bei Hartz IV nach § 13 Abs. 3 Nr. 4 SGB II anrechnungsfrei. Dabei hat das Bundessozialgericht mit Urteil vom 07.11.2006 (AZ: B 7b AS 2/05 R) Richtwerte für die Größe der Eigentumswohnung bzw. Eigenheims festgelegt, bei denen es keiner Prüfung der Angemessenheit bedarf.
Anzahl der im Haushalt
lebenden Personen Eigentumswohnung
in m² Eigenheim
in m²
1 – 2 80 - 90
3 100 - 110
4 120 - 130
für jede weitere Person + 20 + 20
Dabei handelt es sich hierbei keinesfalls um feste Werte. Bei der Prüfung des Einzelfalles hat der Leistungsträger die gesamten Umstände des Hilfebedürftigen zu prüfen, darunter auch z.B. die Familiensituation, vorhandene Behinderung, Familienplanung sowie die voraussichtliche Dauer des Bezuges von Hartz IV Leistungen.
Darüber hinaus bleiben auch Grundstücke von der Berücksichtigung als Vermögen bei Hartz IV befreit, wenn sie der folgenden Grundstücksfläche entsprechen:
im städtischen Bereich 500 m²
im ländlichen Bereich 800 m²
Größere Grundstücksflächen können aber noch angemessen sein, wenn diese so in Bebauungsplänen festgelegt sind.
 

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