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Разрешение от папы на выезд
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in Antwort w_awbew 15.10.14 15:22, Zuletzt geändert 15.10.14 16:35 (sonnen_blume)
это в каком веке было?
у ребенка ТС немецкое гражданство
В ответ на:
Gemäß der EU Vorschrift aus dem Mai 2009, in der die EU Passordnung geändert wurde, benötigt jede Person einen eigenen Pass um sich ausweisen zu können. Grund für diese Änderung sind u.a. Sicherheitslücken im System, denn bisher waren Kinder in den Pässen der Eltern nicht mit einem Foto vermerkt. In dem Dokument heißt es: „Es dient der Sicherheit, wenn jede Person ihren eigenen Pass hat.“
Ein Kinderreisepass wird für Kinder bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres ausgestellt und muss ab dem zehnten Lebensjahr vom Kind selbst unterschrieben werden. Er enthält aber keine digitalisierten Informationen oder Fingerabdrücke. Der Kinderreisepass ist sechs Jahre gültig oder bis das Kind 12 Jahre alt wird und kann sofort ausgestellt werden. Ab dem zwölften Lebensjahr müssen Kinder für Auslandsreisen einen normalen Reisepass mitführen. Alternativ kann, auf Wunsch der Eltern, für die Kinder auch bereits ein elektronischer Reisepass oder Personalausweis erstellt werden.
Grundvoraussetzung für die Beantragung eines Reisepasses ist die deutsche Staatsbürgerschaft des Sprößlings. Desweiteren benötigen Sie eine Geburtsurkunde und ein aktuelles biometrisches Lichtbild des Kindes. Sofern nur ein Elternteil zum Erstellen des Passes mitkommt, benötigen Sie zudem den Personalausweis oder Reisepass des Partners sowie dessen Einverständniserklärung, da ein Kinderreisepass nur gemeinsam beantragt werden kann. Wer über das alleinige Sorgerecht verfügt, sollte die Sorgerechtserklärung mitführen. Sollten Sie bereits einen aktuellen Kinderpass besitzen, bringen Sie diesen einfach mit. Ihr Kind müssen Sie in jedem Fall mit zur Behörde nehmen.
Gemäß der EU Vorschrift aus dem Mai 2009, in der die EU Passordnung geändert wurde, benötigt jede Person einen eigenen Pass um sich ausweisen zu können. Grund für diese Änderung sind u.a. Sicherheitslücken im System, denn bisher waren Kinder in den Pässen der Eltern nicht mit einem Foto vermerkt. In dem Dokument heißt es: „Es dient der Sicherheit, wenn jede Person ihren eigenen Pass hat.“
Ein Kinderreisepass wird für Kinder bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres ausgestellt und muss ab dem zehnten Lebensjahr vom Kind selbst unterschrieben werden. Er enthält aber keine digitalisierten Informationen oder Fingerabdrücke. Der Kinderreisepass ist sechs Jahre gültig oder bis das Kind 12 Jahre alt wird und kann sofort ausgestellt werden. Ab dem zwölften Lebensjahr müssen Kinder für Auslandsreisen einen normalen Reisepass mitführen. Alternativ kann, auf Wunsch der Eltern, für die Kinder auch bereits ein elektronischer Reisepass oder Personalausweis erstellt werden.
Grundvoraussetzung für die Beantragung eines Reisepasses ist die deutsche Staatsbürgerschaft des Sprößlings. Desweiteren benötigen Sie eine Geburtsurkunde und ein aktuelles biometrisches Lichtbild des Kindes. Sofern nur ein Elternteil zum Erstellen des Passes mitkommt, benötigen Sie zudem den Personalausweis oder Reisepass des Partners sowie dessen Einverständniserklärung, da ein Kinderreisepass nur gemeinsam beantragt werden kann. Wer über das alleinige Sorgerecht verfügt, sollte die Sorgerechtserklärung mitführen. Sollten Sie bereits einen aktuellen Kinderpass besitzen, bringen Sie diesen einfach mit. Ihr Kind müssen Sie in jedem Fall mit zur Behörde nehmen.
у ребенка ТС немецкое гражданство
И всё-таки существует то загадочное тонкое чувство — женская интуиция,которое вы, мужчины, называете просто — «накаркала»!!!кто нашел мoi ашипки, може...
