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А как выглядит Ваша подпись?
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в ответ K.A.P 11.09.14 13:30, Последний раз изменено 11.09.14 18:51 (Бродягa)
В ответ на:
а можно ссылочку на этот закон?
а можно ссылочку на этот закон?
Вам и всем кто считает, что если никто еще не придрался, то значит и закона такого нет.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__126.html
so muss die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden
http://de.wikipedia.org/wiki/Unterschrift
Einerseits gibt es den eigenhändigen Schriftzug des vollen Familiennamens, wobei der Vorname vorangestellt werden kann, aber zur Vollständigkeit der Unterschrift nicht erforderlich ist. Eine Unterschrift mit nur dem Vornamen, wie sie im Ausland zuweilen vorkommt, ist ungültig.[4] Ebenfalls ungültig sind der Vorname und der Anfangsbuchstabe des Nachnamens oder bloß der Anfangsbuchstabe des Nachnamens; das sind lediglich Handzeichen wie die Paraphe[5] oder die „drei Kreuzchen“. Handzeichen können nur durch notarielle Beglaubigung Rechtswirksamkeit erlangen (§ 126 Abs. 1 BGB).
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