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А какие зарплаты?

06.08.14 16:00
Re: А какие зарплаты?
 
Trotzkopf коренной житель
Trotzkopf
в ответ Gledi-mur 06.08.14 15:49, Последний раз изменено 06.08.14 16:01 (Trotzkopf)
Я вам как житель Саксонии говорю, что соли платят все, и это не "для бедных земель". Хоть в Вики посмотрите, если не верите.
У нас кстати никто не плачется, или вам лично кто-то жилетку слезами оросил?
In Antwort auf:
Entwicklung[Bearbeiten]Zeitraum Höhe
1. Juli 1991 – 30. Juni 1992 7,5 %
1. Juli 1992 – 31. Dezember 1994 0,0%
1995 – 1997 7,5 %
1998 – heute 5,5 %
Die Einführung des Solidaritätszuschlags 1991 wurde vorwiegend mit den Kosten der Deutschen Einheit begründet, aber auch mit zusätzlichen Kosten für den Golfkrieg (Operation Desert Storm) und seine Folgen sowie als Unterstützung der mittel-, ost- und südosteuropäischen Länder.
Der Solidaritätszuschlag wird in ganz Deutschland erhoben. Er wurde zunächst vom 1. Juli 1991 bis 30. Juni 1992 erhoben und betrug 7,5 Prozent p.a. der Einkommen-/Körperschaftsteuer. Für die Jahre 1991 und 1992 wurde also jeweils 3,75 Prozent der Einkommen-/Körperschaftsteuer zusätzlich als Solidaritätszuschlag erhoben, da er in jedem Jahr nur für 6 Monate zu erheben war. 1993 und 1994 wurde der Solidaritätszuschlag ausgesetzt und 1995 wieder eingeführt. Von 1995 bis 1997 betrug der Zuschlag 7,5 Prozent, seit 1998 beträgt er 5,5 Prozent. Seit Jahren wird eine politische Diskussion geführt, ob der Solidaritätszuschlag abgeschafft werden soll.
Bemessung und Erhebung des Solidaritätszuschlages wird durch das Solidaritätszuschlaggesetz (SolZG) geregelt. Der Solidaritätszuschlag ist eine direkte Steuer und steht dem Bund zu (Bundessteuer). Das Aufkommen betrug 13,624 Mrd. Euro im Jahr 2012.

Я не С, а ИЗ России приехала!
 

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