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Была в отпуске. Поломала там руку. Страховки нет
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в ответ Nichja 02.08.14 21:18
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Die Vorlage der Europäischen Krankenversicherungskarte genügt, um sich im europäischen Ausland bei einem Unfall oder einer akuten Erkrankung medizinisch behandeln zu lassen. Dann besteht ein Anspruch auf die Leistungen, die sich während des Aufenthalts im Gebiet eines anderen EU-Mitgliedstaates als medizinisch notwendig erweisen. Die anfallenden Kosten werden von der gesetzlichen Krankenkasse des Patienten erstattet.
Die Vorlage der Europäischen Krankenversicherungskarte genügt, um sich im europäischen Ausland bei einem Unfall oder einer akuten Erkrankung medizinisch behandeln zu lassen. Dann besteht ein Anspruch auf die Leistungen, die sich während des Aufenthalts im Gebiet eines anderen EU-Mitgliedstaates als medizinisch notwendig erweisen. Die anfallenden Kosten werden von der gesetzlichen Krankenkasse des Patienten erstattet.
Цитаты приведенные вами это теория, которая от практики отличается! Так может и должно быть, но далеко не везде так. Тому куча примеров.