Вход на сайт
Деньги, потраченные на проезд до места собеседования
751 просмотров
Перейти к просмотру всей ветки
Sternenstaub коренной житель
в ответ i2005year 27.07.14 12:41, Последний раз изменено 27.07.14 17:26 (Sternenstaub)
Если потенциальный работодатель НЕ сообщил вам заранее о том, что затраты на проезд на собеседование он НЕ переймет, тогда перенять их обязан. Пишите ему письмо и просите Fahrtkostenerstattung.
www.focus.de/finanzen/karriere/bewerbung/vorstellungsgespraech_aid_119962...
В ответ на:
Vorstellungsgespräch
Arbeitgeber muss Fahrtkosten zahlen
Immer mehr Unternehmen wälzen die Kosten für die Fahrt zum Vorstellungsgespräch auf den Jobsuchenden ab.
In vielen Fällen haben die Bewerber allerdings ein Recht auf eine Kostenerstattung. Laut Paragraf 670 BGB muss ein Unternehmen, das einen Bewerber einlädt, notwendige Ausgaben ersetzen, die im Zusammenhang mit einem Vorstellungsgespräch anfallen, wie das Magazin „Karriere“ in seiner Dezemberausgabe berichtet.
Diese Verpflichtung gilt unabhängig davon, ob sich der Jobsuchende auf eine Stellenanzeige oder initiativ beworben hat und ob am Ende ein Arbeitsverhältnis
zustande kommt. „Es spielt auch keine Rolle, ob die Einladung zum Gespräch schriftlich oder telefonisch erfolgt ist“, sagt Pia Alexa Becker, Fachanwältin für
Arbeitsrecht in München.
Unternehmen kann Erstattung ausschließen
Doch die Regelung lässt ein Hintertürchen offen: Das Unternehmen kann eine Kostenübernahme bereits in der Einladung ausschließen und muss dann nicht
zahlen. Diese Ausnahme nutzen immer mehr Unternehmen: „Vor allem auf Hochschulabsolventen wälzen die Firmen oft die Anfahrtskosten ab“, warnt Thomas Rübel, Geschäftsführer beim Büro für Berufsstrategie in Berlin.
Die Erstattung erst beim Gespräch vor Ort ablehnen, darf der potenzielle Arbeitgeber jedoch nicht. „Wir übernehmen bei Bewerbungsgesprächen keine Vorstellungskosten“, lautet die gängige Floskel. Steht davon nichts im Schreiben oder erwähnt der Personaler das Thema Fahrtkosten nicht am Telefon, kann der Bewerber davon ausgehen, dass Kosten übernommen werden.
Vorstellungsgespräch
Arbeitgeber muss Fahrtkosten zahlen
Immer mehr Unternehmen wälzen die Kosten für die Fahrt zum Vorstellungsgespräch auf den Jobsuchenden ab.
In vielen Fällen haben die Bewerber allerdings ein Recht auf eine Kostenerstattung. Laut Paragraf 670 BGB muss ein Unternehmen, das einen Bewerber einlädt, notwendige Ausgaben ersetzen, die im Zusammenhang mit einem Vorstellungsgespräch anfallen, wie das Magazin „Karriere“ in seiner Dezemberausgabe berichtet.
Diese Verpflichtung gilt unabhängig davon, ob sich der Jobsuchende auf eine Stellenanzeige oder initiativ beworben hat und ob am Ende ein Arbeitsverhältnis
zustande kommt. „Es spielt auch keine Rolle, ob die Einladung zum Gespräch schriftlich oder telefonisch erfolgt ist“, sagt Pia Alexa Becker, Fachanwältin für
Arbeitsrecht in München.
Unternehmen kann Erstattung ausschließen
Doch die Regelung lässt ein Hintertürchen offen: Das Unternehmen kann eine Kostenübernahme bereits in der Einladung ausschließen und muss dann nicht
zahlen. Diese Ausnahme nutzen immer mehr Unternehmen: „Vor allem auf Hochschulabsolventen wälzen die Firmen oft die Anfahrtskosten ab“, warnt Thomas Rübel, Geschäftsführer beim Büro für Berufsstrategie in Berlin.
Die Erstattung erst beim Gespräch vor Ort ablehnen, darf der potenzielle Arbeitgeber jedoch nicht. „Wir übernehmen bei Bewerbungsgesprächen keine Vorstellungskosten“, lautet die gängige Floskel. Steht davon nichts im Schreiben oder erwähnt der Personaler das Thema Fahrtkosten nicht am Telefon, kann der Bewerber davon ausgehen, dass Kosten übernommen werden.
www.focus.de/finanzen/karriere/bewerbung/vorstellungsgespraech_aid_119962...
- Привет. Как выходные?
- Удались!
- Сама удались, дура!
- Удались!
- Сама удались, дура!