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А если жить в сопредельных странах?

05.07.14 23:48
Re: А если жить в сопредельных странах?
 
Marusja-Klimova прохожий
Marusja-Klimova
in Antwort kauffrau 05.07.14 23:23
В ответ на:

Prinzipiell dürfen Eltern Behandlungen ihrer Kinder verweigern und müssen invasiven Behandlungen zustimmen. Ohne Zustimmung darf keine Behandlung erfolgen, außer in akuten Notfällen.
Diese elterliche Zustimmung kann vom Gericht auf Antrag des Jugendamts ersetzt werden, so dass das Gericht statt der Eltern einer Behandlung zustimmt. Darüber hinaus kann das Sorgerecht entzogen werden und das Jugendamt zuständig werden, wenn besonders krasse Fälle vorliegen.
Beispielsweise treten solche Fälle recht regelmäßig ein, wenn
bestimmte religiöse Gruppen wie die Zeugen Jehovas das Leben ihrer Kinder für ihre eigene Religion opfern wollen und lebenswichtige, aussichtsreiche, uneingeschränkt sinnvolle Behandlungen bei Kindern verweigern. Hier rufen Ärzte regelhaft das Jugendamt an und bekommen fast immer Recht.
In spezielleren Fällen, insbesondere wenn die Behandlung nicht sicher erfolgführend und aussichtsreich ist oder mit besonderen Langzeitfolgen, Schäden, Schmerzen oder Leiden verbunden ist, liegen jedoch keine geradlinigen Entscheidungswege vor.
Hier haben die Eltern zunächst das Sagen und Gerichtsverfahren können sich wochen- oder monatelang hinziehen, so dass letztlich oftmals doch de facto der elterlich Wille der Nichtbehandlung eintritt.

Если попадется врач, которому " для диссертации" нужно лечение, которое не 100% необходимо , он может " надавить" через ЮА
Про тех мальчиков не нашла
Вот другой пример
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-9208337.html
 

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