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нужно ли платит цолгебюр если заказал телефон из Америки??
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temnota коренной житель
в ответ STARLEJ 17.05.14 12:54
Sehr geehrter Herr ЭТО МНЕ БЫЛО,
allgemein gilt für die Einfuhr von entgeltlichen Postsendungen aus einem Nicht-EU-Staat folgendes:
-einfuhrabgabenfrei sind Postsendungen bis zu einem Warenwert von 22 Euro,
-Postsendungen mit einem Warenwert bis 150 Euro sind
einfuhrumsatzsteuerpflichtig (19% bzw. 7%),
-ist der Sendungswert höher als 150 Euro, muss zusätzlich zu der
Einfuhrumsatzsteuer noch Zoll gezahlt werden.
Grundlage der Berechnung ist der Warenwert zuzüglich der angemeldeten Versandkosten.
Die Höhe der Einfuhrabgaben(Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) ergibt sich aus der Codenummer,
unter der die jeweilige Ware in den Zolltarif einzureihen ist.
Die Einreihung hängt von Art, Herstellungsweise und Material der jeweiligen Ware ab.
Ein Smartphone wäre zollfrei, die Höhe der Einfuhrumsatzsteuer beträgt 19%.
Zusätzliche Kosten können durch die Dienstleistungen der Post bzw. Kurier- und
Expressdienste entstehen.
http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Post-Internet/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Verfahren/Verfahren_node.html
Hinweis:
Bei der Einfuhr von Waren sind ggf. Einschränkungen zu beachten.
Unter diese Einschränkungen fallen die Markenschutzrechte.
Diese Rechte werden durch die Zollverwaltung überwacht
Bei Anhaltspunkten für eine Rechtsschutzverletzung werden die Waren durch die Zollbehörde
angehalten und der betreffende Rechtschutzinhaber informiert, dieser entscheidet dann über die weitere Vorgehensweise.
Aus rechtlichen Gründen kann diese Auskunft nur unverbindlich erteilt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Andrea Gloßmann
Informations- und Wissensmanagement Zoll
Zentrale Auskunft
Carusufer 3-5
01099 Dresden
Auskunft für Privatpersonen:
Tel.: 0351/44834-510
Fax: 0351/44834-590
E-Mail: info.privat@zoll.de
allgemein gilt für die Einfuhr von entgeltlichen Postsendungen aus einem Nicht-EU-Staat folgendes:
-einfuhrabgabenfrei sind Postsendungen bis zu einem Warenwert von 22 Euro,
-Postsendungen mit einem Warenwert bis 150 Euro sind
einfuhrumsatzsteuerpflichtig (19% bzw. 7%),
-ist der Sendungswert höher als 150 Euro, muss zusätzlich zu der
Einfuhrumsatzsteuer noch Zoll gezahlt werden.
Grundlage der Berechnung ist der Warenwert zuzüglich der angemeldeten Versandkosten.
Die Höhe der Einfuhrabgaben(Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) ergibt sich aus der Codenummer,
unter der die jeweilige Ware in den Zolltarif einzureihen ist.
Die Einreihung hängt von Art, Herstellungsweise und Material der jeweiligen Ware ab.
Ein Smartphone wäre zollfrei, die Höhe der Einfuhrumsatzsteuer beträgt 19%.
Zusätzliche Kosten können durch die Dienstleistungen der Post bzw. Kurier- und
Expressdienste entstehen.
http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Post-Internet/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Verfahren/Verfahren_node.html
Hinweis:
Bei der Einfuhr von Waren sind ggf. Einschränkungen zu beachten.
Unter diese Einschränkungen fallen die Markenschutzrechte.
Diese Rechte werden durch die Zollverwaltung überwacht
Bei Anhaltspunkten für eine Rechtsschutzverletzung werden die Waren durch die Zollbehörde
angehalten und der betreffende Rechtschutzinhaber informiert, dieser entscheidet dann über die weitere Vorgehensweise.
Aus rechtlichen Gründen kann diese Auskunft nur unverbindlich erteilt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Andrea Gloßmann
Informations- und Wissensmanagement Zoll
Zentrale Auskunft
Carusufer 3-5
01099 Dresden
Auskunft für Privatpersonen:
Tel.: 0351/44834-510
Fax: 0351/44834-590
E-Mail: info.privat@zoll.de
"Сила в словах у тебя, Федя, есть, но ты их расставить правильно не можешь."
Великий Аркадий Райкин.