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GEZ заколебал

13.12.04 14:29
Re: GEZ zakolebal
 
  Relikt26 местный житель
да козлы они конечно.но тут дело в другом .может быть у тебя радио есть? его ведь тоже надо анмелдовывать.
Fragen:
1. Warum muss ich Rundfunkgebühren zahlen?
Eine Finanzierungsform von Rundfunk ist die Gebühr. Sie soll einen großen Teil der Kosten decken, die bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten für die Produktion, Gestaltung und Verbreitung von Radio- und Fernsehprogrammen anfallen.
Nach dem Willen des Gesetzgeber ist die Herstellung von abwechselungsreichen Programmen aus einem breiten Themenkreis und das Angebot umfassender und objektiver Information durch die Erhebung von Rundfunkgebühr sicherzustellen. Sie ist deshalb grundsätzlich von jedem Rundfunkteilnehmer zu zahlen, auch wenn er die Programme der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nicht nutzen möchte.
2. Wofür werden die Rundfunkgebühren verwendet?
Der größte Teil der eingenommenen Rundfunkgebühren dient der Produktion, Gestaltung und Verbreitung der Rundfunkprogramme der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, des Zweiten Deutschen Fernsehens und des Deutschlandradios. Hierzu gehört z. B. auch der deutsche Beitrag zum Europäischen Fernsehkulturkanal ARTE. Einen weiteren Anteil an der Rundfunkgebühr hat der Gesetzgeber für die Finanzierung der Landesmedienanstalten, die die privaten Rundfunkveranstalter beaufsichtigen, bestimmt.
3. Kann ich das Radio und/oder Fernsehen auch rückwirkend abmelden ?
Nein. Eine Abmeldung wird zum Ende des Monats wirksam, in dem diese bei der GEZ oder der Landesrundfunkanstalt eingeht. Im Zweifel muss nachgewiesen werden können, dass die Abmeldung der GEZ oder der Landesrundfunkanstalt zugegangen ist.
4. Warum kann ich mich weder telefonisch noch per E-Mail abmelden?
Die Einzelheiten des Anzeigeverfahren, hierzu gehört auch die An- und Abmeldung von Radio und Fernsehen sind in den jeweiligen Satzungen der Rundfunkanstalten über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkgebühren geregelt. Dort ist festgelegt, dass u. a. jede Abmeldung schriftlich zu erfolgen habe. Schriftlich bedeutet dabei, dass der Rundfunkteilnehmer die Abmeldung mit seiner Unterschrift bestätigen muss. Diese Voraussetzung erfüllt weder eine telefonische noch eine per E-Mail erklärte Abmeldung.
5. Welche Rundfunkgeräte sind in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft anmeldepflichtig ?
In einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sind für die gemeinsam genutzten Geräte Rundfunkgebühren nur für ein Radio- und ein Fernsehgerät zu zahlen. Für den Partner, der für die gemeinsam genutzten Geräte Rundfunkgebühren zahlt, gelten seine weiteren Geräte in der Wohnung und/oder im Kraftfahrzeug als gebührenfreie Zweitgeräte. Der andere Partner muss seine weiteren Geräte in der Wohnung (z.B. im Arbeitszimmer) oder im Auto selbst anmelden und dafür Gebühren zahlen.
6. Muss ich mein Autoradio anmelden?
Autoradios in ausschließlich privat genutzten Fahrzeugen sind gebührenfreie Zweitgeräte, wenn derjenige, auf den das Kfz zugelassen ist, bereits für den Privathaushalt ein Radio angemeldet hat. Ansonsten ist das Radio im Auto ein anmelde- und gebührenpflichtiges Rundfunkgerät.
7. Ich bin Selbständiger/Freiberufler. Den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte lege ich mit meinem Privatfahrzeug zurück. Wie ist es mit der Gebührenpflicht für das Autoradio?
Es handelt sich in diesem Fall um eine beruflich veranlasste Fahrt. Für das Autoradio besteht zusätzlich Anmelde- und Gebührenpflicht.
8. Kann ich die Gebühren auch monatlich zahlen?
Nein. Eine monatliche Zahlung ist nicht möglich. Sie haben die Wahl: In der Mitte von drei Monaten (gesetzliche Zahlung), vierteljährlich, halbjährlich und jährlich im voraus. Die monatliche Gebührenhöhe ist bei allen Zahlungsweisen gleich. Ein Nachlaß wird bei Vorauszahlung nicht gewährt.
9. Wie hoch sind die Gebühren für ein Radio- und ein Fernsehgerät ?
Die monatlichen Rundfunkgebühren betragen für ein Radiogerät ┬ 5,32, für ein Fernsehgerät ┬ 16,15 und für ein Radio- und ein Fernsehgerät ┬ 16,15.
10. Können Sie mich von der Zahlung der Rundfunkgebühren befreien ?
Nein. Die GEZ kann keine Gebührenbefreiung aussprechen. Eine Befreiung wird nach den Landesverordnungen über die Voraussetzungen für die Befreiung von der Gebührenpflicht nur auf Antrag gewährt. Der Antrag ist an das zuständige Sozialamt (Gemeinde-, Stadt- bzw. Kreisverwaltung) zu richten, in dessen Bezirk die Rundfunkgeräte bereitgehalten werden. Bis zum Beginn einer Befreiung sind die Rundfunkgebühren zu entrichten.
11. Müssen Kinder, die im Haushalt der Eltern leben und Rundfunkgeräte zum Empfang bereithalten, Rundfunkgebühren zahlen?
Haushaltsangehörige (z.B. Kinder, Großeltern) müssen Geräte dann selbst anmelden, wenn sie eigenes Einkommen √ wie BAFöG, Ausbildungsvergütung, Rente √ haben, das den Sozialhilferegelsatz übersteigt (die Höhe des Satzes erfahren Sie beim zuständigen Sozialamt).
Trifft dies nicht zu, sind die Rundfunkgeräte nicht anmelde- und gebührenpflichtig, sofern für den Haushalt bereits Rundfunkgeräte angemeldet sind.
12. Sind Rundfunkgeräte in einer Zweit- oder Ferienwohnung anmeldepflichtig?
Ja. Rundfunkgeräte (Radio/Fernseher) in Zweit- oder Ferienwohnungen, Wochenendhäusern, Wohnwagen usw. sind anmelde- und gebührenpflichtig. Dies gilt unabhängig von dem am Hauptwohnsitz zum Empfang bereitgehaltenen Rundfunkgeräten. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Zweitwohnung ständig oder nur vorübergehend benutzt wird. Entscheidend ist, dass ein Rundfunkgerät zum Empfang bereitgehalten wird und damit jederzeit die Möglichkeit besteht, vom Rundfunkempfang Gebrauch zu machen.
13. Müssen Studenten Rundfunkgebühren zahlen?
Ja. Rundfunkgeräte (Radio/Fernseher), die von Studenten, Schülern oder Auszubildenden am Ausbildungsort (z.B. Hochschulort, Internatsort) zum Empfang bereitgehalten werden, sind anmelde- und gebührenpflichtig. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich bei der Wohnung am Ausbildungsort um eine Haupt- oder Nebenwohnung handelt, oder ob für Rundfunkgeräte am Heimatort bereits Gebühren entrichtet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, durch Antrag beim zuständigen Sozialamt von der Rundfunkgebührenpflicht befreit zu werden.
Wohnt der Student, Schüler, Auszubildende dagegen während der Ausbildungszeit bei seinen Eltern und liegt sein Einkommen unter dem Sozialhilferegelsatz, sind seine Geräte nicht anmeldepflichtig. Voraussetzung dafür ist, dass die Eltern bereits Rundfunkgeräte angemeldet haben.
Die Höhe des Sozialhilferegelsatzes erfahren Sie beim zuständigen Sozialamt.
14. Besteht die Gebührenpflicht auch dann, wenn bereits Kabelgebühren gezahlt werden oder nur vom Programmangebot privater Anbieter Gebrauch gemacht wird?
Rundfunkgebühren sind unabhängig von den Kabelgebühren und unabhängig vom Sehverhalten zu entrichten, denn die Anmelde- und Gebührenpflicht ist an das Bereithalten von Rundfunkgeräten geknüpft. Radio- und Fernsehgeräte werden dann zum Empfang bereitgehalten, wenn mit ihnen Programm empfangen werden kann. Dabei kommt es nicht darauf an, ob und in welchem Umfang das Radio- oder Fernsehgerät tatsächlich genutzt wird, sondern nur darauf, dass die Möglichkeit der Nutzung besteht. Es spielt auch keine Rolle, auf welche Art der Empfang der Sendungen zustande kommt (Antenne, Kabel oder Satellit) oder ob Angebote öffentlich-rechtlicher oder privater Programmanbieter genutzt werden.
Rundfunkgebühren sind unabhängig von den Kabelgebühren und unabhängig vom Sehverhalten zu entrichten.
15. Warum versendet die GEZ Informations-Schreiben?
Diese Informationen sind eines der wichtigsten Instrumente zur Ausschöpfung des Teilnehmerpotentials. Die Erfahrung hat gezeigt, dass bei vielen Bürgern und auch Unternehmen Unklarheit über den Umfang der Rundfunkgebührenpflicht besteht. Hier Aufklärung zu betreiben und um die Anmeldung von noch nicht gemeldeten Geräten zu werben, ist Aufgabe dieser Briefe. Die Gewinnung neuer Teilnehmer geschieht im Interesse aller zahlenden Rundfunkteilnehmer.
16. Woher hat die GEZ die Anschrift und wird der Datenschutz beachtet?
Für die verschiedenen Aktionen werden sowohl Adressen von bereits gemeldeten Rundfunkteilnehmern (z. B. ausschließlich als Hörfunkteilnehmer angemeldete Teilnehmer) als auch von externen Anbietern angemietete Adressen für die Ansprache verwendet.
Darüber hinaus werden auf der Grundlage der Meldegesetze bzw. Meldedatenübermittlungsverordnungen der einzelnen Bundesländer Adressdaten von Einwohnermeldeämtern genutzt. Personen, für die im Datenbestand der GEZ kein Rundfunkteilnehmerkonto festgestellt werden kann, werden unter Nutzung der übermittelten Adressdaten angeschrieben.
Die Verarbeitung der von den Einwohnermeldeämtern übermittelten Daten unterliegt einer strengen datenschutzrechtlichen Zweckbindung. So dürfen diese Daten nur zur Erfüllung der Aufgaben des Rundfunkgebühreneinzugs verwendet werden und sind in jedem Fall spätestens nach Ablauf von sechs Monaten wieder zu löschen.
Bei der GEZ ist ungeachtet der Zuständigkeit der nach Landesrecht für die jeweilige Rundfunkanstalt zuständigen Datenschutzbeauftragten ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter bestellt, der insbesondere auch die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften bei der Verarbeitung personenbezogener Daten überwacht.
17. Wieso erhalte ich ein Informations-Schreiben, obwohl ich als Rundfunkteilnehmer angemeldet bin?
Leider kann es manchmal vorkommen, dass Informations-Schreiben an Personen versandt werden, die schon als Rundfunkteilnehmer angemeldet sind. Ursache ist häufig, dass die GEZ die neue Anschrift eines Teilnehmers nicht kennt und so bei der Prüfung des Adress-Materials, das für die Versendung der Informations-Schreiben genutzt wird, nicht das bereits vorhandene Teilnehmerkonto erkennt. Es kann aber auch vorkommen, dass Schreibfehler im Namen oder der Anschrift der angeschriebenen Personen bei der Prüfung des Adress-Materials nicht bemerkt werden. Auch in diesen Fällen bitten wir um einen Hinweis auf das bereits vorhandene Teilnehmerkonto.


Караганда моя столица а там ишак по╦т как птица!!!
 

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