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Штудиум, возраст, дети, партнер

09.09.13 21:56
Re: Штудиум, возраст, дети, партнер
 
April2011 старожил
April2011
в ответ medchen 09.09.13 21:49
В ответ на:
Ein größeres Problem als die Höchstgrenze ist für Studierende allerdings häufig das Mindesteinkommen. Wer zu wenig Einkommen hat, bekommt nämlich auch kein Wohngeld, denn dieses soll ja nur ein Zuschuss zur Miete sein; es ist nicht dazu gedacht, Euren sonstigen Lebensunterhalt zu finanzieren. Um diese Zielrichtung des Wohngeldes sicherzustellen, wird es nur dann bewilligt, wenn Ihr hinreichend dargelegt habt, wovon Ihr sonst lebt. Hier muss es sich nicht zwingend um Einkommen handeln, das auch bei der Wohngeldberechnung relevant ist. Auch ein Darlehen (z.B. das BAföG-Bankdarlehen) oder der Verbrauch von Erspartem kann Euren Lebensunterhalt sichern. Vorsicht: Es gibt eine Verwaltungsvorschrift, die den Wohngeldstellen aufgibt, misstrauisch zu werden, wenn Ihr ein Mindesteinkommen angebt, dass unter dem sozialhilferechtlichen Bedarf liegt. Man unterstellt Euch in diesem Fall, dass Ihr Einkommen verschweigt.
Zur Berechnung des Gesamteinkommens wird folgende Rechnung vorgenommen: Von jedem Haushaltsmitglied wird das Jahreseinkommen (Einkommen für die 12 Monate ab Antragstellung) ermittelt bzw. prognostiziert. Für bestimmte Personen bzw. in bestimmten Konstellationen ist ein Freibetrag vorgesehen. Wer Unterhaltsverpflichtungen hat, kann bestimmte Beträgen für Unterhaltsleistungen abziehen. Ist diese Rechnung für jedes Haushaltsmitglied erfolgt, werden die verbleibenden Einkommensbeträge zusammenaddiert. Ein Zwölftel dieses Betrages darf dann die Einkommensgrenze nicht übersteigen.
Zum Einkommen gehören alle Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes, aber auch viele steuerfreie Einnahmen. Auch die Hälfte des Zuschusses beim BAföG und Unterhaltszahlungen Eurer Eltern sind Einkommen. Nicht als Einkommen zählen u. a. Darlehen (sofern nicht Eure Eltern sie Euch gewähren), Kindergeld, das Ihr als Studierende für Eure eigenen Kinder erhaltet, die Beträge, die ein Untermieter an den Mieter zahlt und die Beträge, die nicht-wohngeldberechtigte Mitbewohner einer WG an den Mieter der Wohnung zahlen. Was sonst zum Einkommen gehört, könnt Ihr der langen Liste in § 14 Wohngeldgesetz entnehmen.

Источник: http://www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/wohngeld.php?seite=3#p6
 

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