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Fahrtkostenerstattung von FA?

17.08.13 14:55
Re: Fahrtkostenerstattung von FA?
 
KAMEHEB старожил
KAMEHEB
в ответ Гагарина 17.08.13 14:24, Последний раз изменено 17.08.13 14:59 (KAMEHEB)
В ответ на:
У ТС Фреибетраг 4500 еуро (в год)

Это вы так называете Hötbetrag von 4 500Euro?
Die anzusetzende Entfernungspauschale ist grundsätzlich auf einen Höchstbetrag
von 4 500 Euro im Kalenderjahr begrenzt. Die Beschränkung auf 4 500 Euro gilt
- wenn der Weg zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte mit einem
Motorrad, Motorroller, Moped, Fahrrad oder zu Fuß zurückgelegt wird,
- bei Benutzung eines Kraftwagens für die Teilnehmer an einer Fahrgemeinschaft und zwar für die Tage, an denen der Arbeitnehmer seinen eigenen
oder zur Nutzung überlassenen Kraftwagen nicht einsetzt,
- bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel, soweit im Kalenderjahr insgesamt keine höheren Aufwendungen glaubhaft gemacht oder nachgewiesen
werden (§ 9 Absatz 2 Satz 2 EStG).
Bei Benutzung eines eigenen oder zur Nutzung überlassenen Kraftwagens greift
die Begrenzung auf 4 500 Euro nicht.
Der Arbeitnehmer muss lediglich nachweisen oder glaubhaft machen, dass er die Fahrten zwischen Wohnung und
regelmäßiger Arbeitsstätte mit dem eigenen oder ihm zur Nutzung überlassenen
Kraftwagen zurückgelegt hat. Ein Nachweis der tatsächlichen Aufwendungen
für den Kraftwagen ist für den Ansatz eines höheren Betrages als 4 500 Euro
nicht erforderlich.
www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuera...
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