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Rundfunk

23.07.13 10:43
Re: Rundfunk
 
  terter9 знакомое лицо
"каков размер пени, если она имеется?"
"Werden geschuldete Rundfunkbeiträge nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Fälligkeit in voller Höhe entrichtet, wird ein Säumniszuschlag in Höhe von einem Prozent der rückständigen Beitragsschuld, mindestens aber ein Betrag von 8 Euro fällig. Der Säumniszuschlag wird zusammen mit der Rundfunkbeitragsschuld durch Bescheid nach § 10 Absatz 5 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags festgesetzt. Mit jedem Bescheid kann nur ein Säumniszuschlag festgesetzt werden."
могут каждый месяц новый бещайд слать и 8+ евро накидывать.. плюс проценты:
"Personen, die ihrer Anzeigepflicht nach § 8 Abs. 1 RBStV nicht oder nicht vollständig oder die über rechtlich erhebliche Tatsachen für die Beitragserhebung unrichtige Angaben gemacht haben, haben für die dadurch nicht entrichteten Rundfunkbeiträge Zinsen ab dem dritten Monat nach Beginn der Beitragspflicht zu zahlen."
 

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