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Диплом техникума...

22.07.13 22:33
Re: Диплом техникума...
 
Piranja коренной житель
Piranja
in Antwort Piranja 22.07.13 22:28, Zuletzt geändert 22.07.13 22:35 (Piranja)
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Bei den zulassungsfreien Handwerken und den handwerksähnlichen Gewerben handelt es sich um nichtreglementierte Berufe.

Aufgrund einer fehlenden Rechtsgrundlage werden in diesem Bereich für EU-Bürgerinnen und EU- Bürger normalerweise keine Anerkennungen durchge- führt. Staatsangehörige aus Österreich, Frankreich und der Schweiz haben jedoch im Gegensatz zu anderen Europä- erinnen und Europäern die Möglichkeit, eine formale Aner- kennung ihrer Ausbildung zu erlangen, weil Deutschland bilaterale Abkommen mit diesen Ländern geschlossen hat. Weitere Informationen dazu erhalten Sie im Punkt 1.4.8. Ansonsten sind formale Anerkennungsverfahren gemäß Vorschriften des Bundesvertriebenengesetzes nur für Spät-aussiedlerinnen und Spätaussiedler vorgesehen.

В ответ на:

Die zulassungspflichtigen Handwerke gehören dagegen zu den reglementierten Berufen.

Eine Anerkennung der Berufsqualifikation ist jedoch nur für Selbständige unbedingt notwendig. Das bedeutet, dass ein abhängig Beschäftigter auch für die zulassungspflichtigen Handwerke ohne staatliche Anerkennung tätig werden kann. Antragstellerinnen und Antragsteller, die in Deutschland zur (dauerhaften) Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks eine gewerbliche Niederlassung unterhalten oder als Betriebsleiter tätig sein wollen, benötigen eine Ausnahme- bewilligung (§ 9 HwO) zur Eintragung in die Handwerks- rolle.
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