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Rundfunk
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terter9 знакомое лицо
in Antwort bumerang. 21.07.13 22:02
Meldegesetz...
Mit Geldbuße kann belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. sich für eine Wohnung anmeldet, die er nicht bezieht, oder sich für eine Wohnung abmeldet, in der er weiterhin wohnt,
Mit Geldbuße kann belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. sich für eine Wohnung anmeldet, die er nicht bezieht, oder sich für eine Wohnung abmeldet, in der er weiterhin wohnt,