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Bürgschaft
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в ответ Ryosuke 19.07.13 22:07
та мы еще ни кому и ничего не указывали....aber
"Eigentümer dürfen vom Mieter als Kaution höchstens drei Monatsmieten fordern. Eine zusätzliche Bürgschaft ist ungültig.
Verlangt der Vermieter neben der maximalen Kaution die Bürgschaft eines Dritten, ist die Vereinbarung ungültig, urteilten das Oberlandesgericht Bamberg (Az.: 6 U 75/05) und das Landgericht Coburg (Az.: 23 O 676/05). Im verhandelten Fall wollte ein Besitzer ganz sicher gehen und verlangte sowohl eine Kaution als auch die Bürgschaft eines Dritten."http://www.focus.de/immobilien/mieten/mietkaution_aid_55317.html
"Eigentümer dürfen vom Mieter als Kaution höchstens drei Monatsmieten fordern. Eine zusätzliche Bürgschaft ist ungültig.
Verlangt der Vermieter neben der maximalen Kaution die Bürgschaft eines Dritten, ist die Vereinbarung ungültig, urteilten das Oberlandesgericht Bamberg (Az.: 6 U 75/05) und das Landgericht Coburg (Az.: 23 O 676/05). Im verhandelten Fall wollte ein Besitzer ganz sicher gehen und verlangte sowohl eine Kaution als auch die Bürgschaft eines Dritten."http://www.focus.de/immobilien/mieten/mietkaution_aid_55317.html