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Как в немецких школах борятся с разносчиками вшей ?
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in Antwort Bambr69 21.02.13 13:00
Ну не так уж тут все и плохо:
Verantwortung der Eltern:
Wird bei einem Kind oder Jugendlichen ein Kopflausbefall festgestellt, obliegt den Erziehungsberechtigten die Durchführung der genannten Maßnahmen. Eltern sind gemäß § 34 Infektionsschutzgesetz verpflichtet, der Gemeinschaftseinrichtung, die ihr Kind besucht, Mitteilung über den beobachteten Kopflausbefall, auch nach dessen Behandlung, zu machen. Die Erziehungsberechtigten sollten auch die Durchführung der Be-handlung bestätigen (Anhang). Ein ärztliches Attest der Bestätigung des Behandlungserfolges ist bei Kopf-lausbefall zur Wiederzulassung nicht erforderlich.
Bei wiederholtem Läusebefall ist eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes oder ein ärztliches At-test über Kopflausfreiheit unbedingt erforderlich.
Aufgaben der Gemeinschaftseinrichtung:
Die Schul- bzw. Kitaleitung ist verpflichtet, das Gesundheitsamt über einen mitgeteilten oder selbst festge-stellten Kopflausbefall namentlich zu benachrichtigen.
Wenn der Kopflausbefall während des Aufenthaltes in der Schule/Kindertagesstätte festgestellt wird und das betroffene Kind nicht anderweitig betreut werden kann, ist der Verbleib in der Einrichtung bis zum Ende des regulären Aufenthalts möglich, wenn enge Kontakte vermieden werden können.
Wichtig sind die anonyme Information der Eltern möglicherweise betroffener Kinder (Hortgruppe, Schulklas-se, Gruppe) und die Aushändigung dieser Information.
Die Rückmeldungen der Eltern zur durchgeführten Behandlung sollten registriert werden. Kinder, die in den ersten 3 Tagen nach Bekanntwerden des Kopflausbefalls keine elterliche Rückmeldung vorgelegt haben, sollten durch sachkundiges Personal oder Mitarbeiter/innen des Gesundheitsamtes untersucht werden. Das Einverständnis der Eltern muss nicht eingeholt werden.
Кстати, львиная доля впихиваемых в аптеках средств абсолютно неэффективна. За 8 лет посещений садиков и школы доверяю только NYDA+электрическая расческа, остальное - мертвому припарки.
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Bei wiederholtem Läusebefall ist eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes oder ein ärztliches At-test über Kopflausfreiheit unbedingt erforderlich.
Aufgaben der Gemeinschaftseinrichtung:
Die Schul- bzw. Kitaleitung ist verpflichtet, das Gesundheitsamt über einen mitgeteilten oder selbst festge-stellten Kopflausbefall namentlich zu benachrichtigen.
Wenn der Kopflausbefall während des Aufenthaltes in der Schule/Kindertagesstätte festgestellt wird und das betroffene Kind nicht anderweitig betreut werden kann, ist der Verbleib in der Einrichtung bis zum Ende des regulären Aufenthalts möglich, wenn enge Kontakte vermieden werden können.
Wichtig sind die anonyme Information der Eltern möglicherweise betroffener Kinder (Hortgruppe, Schulklas-se, Gruppe) und die Aushändigung dieser Information.
Die Rückmeldungen der Eltern zur durchgeführten Behandlung sollten registriert werden. Kinder, die in den ersten 3 Tagen nach Bekanntwerden des Kopflausbefalls keine elterliche Rückmeldung vorgelegt haben, sollten durch sachkundiges Personal oder Mitarbeiter/innen des Gesundheitsamtes untersucht werden. Das Einverständnis der Eltern muss nicht eingeholt werden.
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