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Nebenkosten

17.10.04 19:11
Re: Nebenkosten
 
Konfuzius постоялец
Konfuzius
Привожу отрывки из статьи по ссылке: http://www.mdr.de/hier-ab-vier/rat_und_tat/1227064.html
Einmal jährlich ist der Vermieter verpflichtet, eine genaue Abrechnung über die entstandenen Nebenkosten vorzulegen. Rechnet der Vermieter nicht rechtzeitig ab, verliert er den Anspruch auf eventuelle Nachzahlungen: Wenn die Abrechnung der Betriebskosten nicht bis Ende des zwölften Monats nach Beendigung des Abrechnungszeitraumes schriftlich, per Fax oder E-Mail vorliegt, kann der Vermieter nur noch in Ausnahmefällen Nachforderungen geltend machen. So ist zum Beispiel für eine Abrechnung des Zeitraumes 15.01.2002 bis 14.01.2003 der letztmögliche Termin am 31.01.2004.
FECI AUOD POTUI, FACIANT MELIORA POTENTES
GLÜCK IST DAS EINZIGE, WAS SICH VERDOPPELT, WENN MAN ES TEILT.
 

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