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Апостиль на св-во о браке в г.Гамбург
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в ответ blauelefantik 22.01.13 21:26
а что, вам запретили пользоваться гуглом?
http://%3Cbr%3Ehttp%3A//www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11252998/
Apostillen für das Ausland
Das Einwohner-Zentralamt ist bei öffentlichen Urkunden zur Anbringung der Apostille oder Vorbeglaubigung berechtigt, die von einer Behörde der Freien und Hansestadt Hamburg ausgestellt wurden. Urkunden der hamburgischen Gerichte und Notare fallen nicht darunter. Diese werden vom Amtsgerichts- bzw. Landgerichtspräsidenten mit einer Apostille versehen.
Urkunden aus fortzuschreibenden Registern, z.B. Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Meldebescheinigungen, dürfen nicht älter als sechs Monate sein. Eine Apostillierung/Beglaubigung erfolgt urkunden- und nicht personenbezogen, weshalb auch ein Nichtbetroffener diese ohne Vollmacht beim Einwohner-Zentralamt beantragen kann.
Erforderliche Unterlagen Die Urkunde(n) im Original.
Gebühren Apostille 9.50 EUR, Beglaubigung 6.50 EUR
Zahlungsart EC-Karte
Barzahlung
Zuständige Einrichtung
Behörde für Inneres und Sport
Amsinckstraße 34
20097 Hamburg
Öffnungszeiten
Mo-Fr 8.00-12.30, Mo13.15-15.30 und Do13.15-15.30 Uhr
Bitte beachten Sie ggf. abweichende Öffnungszeiten.
Informationen
Telefon:
+49 40 42839-4195
+49 40 42839-2433
E-Mail:
e1411@eza.hamburg.de
Öffentliche Verkehrsanbindung
Busse 3/34/112/120/124 Spaldingstraße

http://%3Cbr%3Ehttp%3A//www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11252998/
Apostillen für das Ausland
Das Einwohner-Zentralamt ist bei öffentlichen Urkunden zur Anbringung der Apostille oder Vorbeglaubigung berechtigt, die von einer Behörde der Freien und Hansestadt Hamburg ausgestellt wurden. Urkunden der hamburgischen Gerichte und Notare fallen nicht darunter. Diese werden vom Amtsgerichts- bzw. Landgerichtspräsidenten mit einer Apostille versehen.
Urkunden aus fortzuschreibenden Registern, z.B. Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Meldebescheinigungen, dürfen nicht älter als sechs Monate sein. Eine Apostillierung/Beglaubigung erfolgt urkunden- und nicht personenbezogen, weshalb auch ein Nichtbetroffener diese ohne Vollmacht beim Einwohner-Zentralamt beantragen kann.
Erforderliche Unterlagen Die Urkunde(n) im Original.
Gebühren Apostille 9.50 EUR, Beglaubigung 6.50 EUR
Zahlungsart EC-Karte
Barzahlung
Zuständige Einrichtung
Behörde für Inneres und Sport
Amsinckstraße 34
20097 Hamburg
Öffnungszeiten
Mo-Fr 8.00-12.30, Mo13.15-15.30 und Do13.15-15.30 Uhr
Bitte beachten Sie ggf. abweichende Öffnungszeiten.
Informationen
Telefon:
+49 40 42839-4195
+49 40 42839-2433
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