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Происшествие на работе
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в ответ fsn 26.08.12 13:36
Jeder Mensch ist (zumindest rechtlich) dazu verpflichtet, einer Person Hilfe zu leisten, wenn die Situation es verlangt, jedoch ohne sich selbst oder anderen unzumutbar zu schaden. Schon der Notruf bei der Polizei, der Feuerwehr oder dem Rettungsdienst kann die ausreichende lebensrettende Hilfe sein. Allerdings treffen in besonders kritischen Situationen die professionellen Helfer häufig zu spät ein, wenn nicht bereits der Ersthelfer lebensrettende Sofortmaßnahmen durchführt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Unterlassene_Hilfeleistung
http://de.wikipedia.org/wiki/Unterlassene_Hilfeleistung