Вход на сайт
Война с соседями
3263 просмотров
Перейти к просмотру всей ветки
в ответ bonobo 09.05.12 13:25, Последний раз изменено 09.05.12 13:36 (stacheltier)
В ответ на:
А Вы не поясните, под какими предлогами можно ?
А Вы не поясните, под какими предлогами можно ?
Die Störung des Hausfriedens
Gründe für eine nachhaltige Störung des Hausfriedens können sein: Beleidigungen des Vermieters, der Mieter untereinander, Lärm insbesondere zu Nachtzeit, Sachbeschädigungen, häufige intensive Belästigungen, ständige Mißachtung der Hausordnung, Müllablagerungen im Treppenhaus usw.
§ 569
Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
(1) Ein wichtiger Grund im Sinne des § 543 Abs. 1 liegt für den Mieter auch vor, wenn der gemietete Wohnraum so beschaffen ist, dass seine Benutzung mit einer erheblichen Gefährdung der Gesundheit verbunden ist. Dies gilt auch, wenn der Mieter die Gefahr bringende Beschaffenheit bei Vertragsschluss gekannt oder darauf verzichtet hat, die ihm wegen dieser Beschaffenheit zustehenden Rechte geltend zu machen.
(2) Ein wichtiger Grund im Sinne des § 543 Abs. 1 liegt ferner vor, wenn eine Vertragspartei den Hausfrieden nachhaltig stört, so dass dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
http://dejure.org/gesetze/BGB/569.html
В ответ на:
Я часто сопровождаю "наших" мигрантов на термины. Мне бы эти познания пригодились
Я часто сопровождаю "наших" мигрантов на термины. Мне бы эти познания пригодились
Изучайте тогда BGB и Mietrecht.
"Я, кстати, если вы заметили, не добрый человек..." (Ю. Латынина)
