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LKW-Führerschein

10.02.12 13:47
Re: LKW-Führerschein
 
Tschingis местный житель
Tschingis
in Antwort knopka1 10.02.12 13:27
Mit dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz und der dazugehörigen Rechtsverordnung hat die Bundesregierung im Herbst 2006 die Vorgaben der EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt.
Kernstück der Neuregelung ist, dass für Omnibusfahrer ab dem 10.9.2008 und für LKW-Fahrer ab dem 10.09.2009 der Besitz der Fahrerlaubnisse D1/D1E, D/DE bzw. C1/C1E/C/CE allein nicht mehr ausreichen wird, um berufsmäßig Busse oder Lastwagen zu führen. Vielmehr wird ein System der Grundqualifikation und der regelmäßigen Weiterbildung eingeführt.
Dieses Gesetz findet Anwendung auf Fahrer und Fahrerinnen, die Fahrten im Güter- oder Personenverkehr
zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen mit Kraftfahrzeugen durchführen, für die eine Fahrerlaubnis
der Klassen C1, C1E, C oder CE, (Fahrer im Güterverkehr)
D1, D1E, D oder DE, (Fahrer im Personenverkehr) erforderlich ist.
Die Grundqualifikation nach § 4 BKrFQG wird durch eine theoretische und praktische IHK - Prüfung, den Abschluss einer Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer oder den Abschluss der Ausbildung zur Fachkraft im Fahrbetrieb nachgewiesen.
Keine Grundqualifikation benötigen Fahrer im Personenverkehr, deren Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D oder DE
vor dem 10. September 2008 erteilt worden ist und Fahrer im Güterverkehr, deren Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C oder CE
vor dem 10. September 2009 erteilt worden ist.

В ответ на:
вот сейчас почитала что надо 35 часов делать weiterbildung


Wer hinter meinem Rücken über mich lästert, hat die beste Position um mich am A.... zu le...n.
 

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