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Снятие с учёта
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in Antwort digital.pilot 11.01.12 14:05
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А гражданство просто так, всего лишь из-за факта длительного нахождения за рубежом, никуда не денется.
А гражданство просто так, всего лишь из-за факта длительного нахождения за рубежом, никуда не денется.
Не уверена.
Art. 16 Abs. 1 Satz 2 GG enthält einen Vorbehalt dahingehend, dass durch behördliche Verfügung oder gerichtliche Entscheidung auf Grund eines Gesetzes ein vermeidbarer Verlust der Staatsangehörigkeit möglich ist, wenn der Adressat des Entzuges dadurch nicht staatenlos wird. Das Staatsangehörigkeitsgesetz sieht für folgende Fälle einen Verlust der Staatsangehörigkeit vor:
Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit auf Antrag des Staatsbürgers, wenn dieser nicht eine Beibehaltungsgenehmigung der deutschen Staatsbürgerschaftsbehörde zuvor beantragt und erhält(Vorschriften wurden auf Verfassungsmäßigkeit geprüft[14]).
http://de.wikipedia.org/wiki/Beibehaltungsgenehmigung
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