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в ответ marco_materazzi 03.02.11 20:09
3.3.3. Familiennachzug zu erwerbstätigen Freizügigkeitsberechtigten,
§ 3 FreizügG/EU
Familienangehörige eines Arbeit suchenden
oder erwerbstätigen Unionsbürgers (§ 2 Abs. 2
Nr. 1-3 FreizügG/EU) sowie Familienangehörige
von Dienstleistungsempfängern und Dienstleistungserbringern
(§ 2 Abs. 2 Nr. 4 und 5 FreizügG/
EU) haben ein Recht auf Einreise und Aufenthalt
im Bundesgebiet, wenn sie den Unionsbürger
begleiten oder ihm nachziehen (§ 3 Abs. 1 S. 1
FreizügG/EU). Dieses Freizügigkeitsrecht der Familienangehörigen
ist unabhängig davon, wie der
Lebensunterhalt bestritten wird. Auch der Bezug
von (ergänzenden) Leistungen nach SGB II bzw.
SGB XII steht dem Freizügigkeitsrecht nicht entgegen.
Allerdings kann ein dauerhafter Bezug von
Sozialleistungen als Gefährdung der öffentlichen
Ordnung zum Verlust des Freizügigkeitsrechtes
führen (§ 6 FreizügG/EU).
https://www.drk-wb.de/wissensboerse/download-na.php?dokid=15374
Вы забываете, что ТС - EU - Bürger.
§ 3 FreizügG/EU
Familienangehörige eines Arbeit suchenden
oder erwerbstätigen Unionsbürgers (§ 2 Abs. 2
Nr. 1-3 FreizügG/EU) sowie Familienangehörige
von Dienstleistungsempfängern und Dienstleistungserbringern
(§ 2 Abs. 2 Nr. 4 und 5 FreizügG/
EU) haben ein Recht auf Einreise und Aufenthalt
im Bundesgebiet, wenn sie den Unionsbürger
begleiten oder ihm nachziehen (§ 3 Abs. 1 S. 1
FreizügG/EU). Dieses Freizügigkeitsrecht der Familienangehörigen
ist unabhängig davon, wie der
Lebensunterhalt bestritten wird. Auch der Bezug
von (ergänzenden) Leistungen nach SGB II bzw.
SGB XII steht dem Freizügigkeitsrecht nicht entgegen.
Allerdings kann ein dauerhafter Bezug von
Sozialleistungen als Gefährdung der öffentlichen
Ordnung zum Verlust des Freizügigkeitsrechtes
führen (§ 6 FreizügG/EU).
https://www.drk-wb.de/wissensboerse/download-na.php?dokid=15374
Вы забываете, что ТС - EU - Bürger.