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в ответ Ptacha2004 03.02.11 15:30
Staatsangehörige der Europäischen Union und der Schweiz
Auch ohne Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis steht Staatsangehörigen der Schweiz, der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes Anspruch auf Kindergeld zu. Als freizügigkeitsberechtigte Staatsangehörige der Europäischen Union beurteilt sich ihre Rechtsstellung nach dem Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern.
http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/soziales/kindergeld/anspruch-fuer-auslaender.html
Auch ohne Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis steht Staatsangehörigen der Schweiz, der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes Anspruch auf Kindergeld zu. Als freizügigkeitsberechtigte Staatsangehörige der Europäischen Union beurteilt sich ihre Rechtsstellung nach dem Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern.
http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/soziales/kindergeld/anspruch-fuer-auslaender.html