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Термин в ляйку - сколько просить мин. в час?
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in Antwort Nikolaj-V 07.08.10 20:27
Допустим, я решила, что меньше 7 евро в час не соглашусь. Но мне то АРГЕ этот ангебот дал, он потом у них и спросит как дело было. Я хочу понять где граница.
http://www.also-zentrum.de/archiv/berat/tips/arb_r/leiharbeit.htm
http://www.also-zentrum.de/archiv/berat/tips/arb_r/leiharbeit.htm
В ответ на:
Sehr niedrige Löhne können einen Fall von Lohnwucher darstellen, wenn der Verdienst mehr als ein Drittel unter dem Tariflohn oder ortsüblichen Lohn liegt (so der Bundesgerichtshof 1997). Gemäß der „Durchführungshinweise der Bundesagentur für Arbeit für die Anwendung des Sozialgesetzbuch II (SGB II)“, RandNr. 10.3 zu § 10 SGB II müssen die Arbeitsagenturen selbst von Lohnwucher ausgehen, sofern der Lohn um 30% oder mehr unter dem tariflichen bzw. ortsüblichen Gehalt liegt. Solche rechtwidrigen Löhne müssen Arbeitslose nicht hinnehmen.
Sehr niedrige Löhne können einen Fall von Lohnwucher darstellen, wenn der Verdienst mehr als ein Drittel unter dem Tariflohn oder ortsüblichen Lohn liegt (so der Bundesgerichtshof 1997). Gemäß der „Durchführungshinweise der Bundesagentur für Arbeit für die Anwendung des Sozialgesetzbuch II (SGB II)“, RandNr. 10.3 zu § 10 SGB II müssen die Arbeitsagenturen selbst von Lohnwucher ausgehen, sofern der Lohn um 30% oder mehr unter dem tariflichen bzw. ortsüblichen Gehalt liegt. Solche rechtwidrigen Löhne müssen Arbeitslose nicht hinnehmen.
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Was tun beim Vorstellungsgespräch?
Ist die angebotene Arbeit nicht von vorne herein unzumutbar, dann müssen Sie sich um diese Stelle bemühen: Bei dem Bewerbungsgespräch dürfen Sie sich nicht absichtlich so verhalten, dass deutlich wird, dass Sie diese Arbeit nicht haben wollen. Das Unternehmen meldet nämlich der Arbeitsagentur, warum ein Arbeitsverhältnis nicht zustande gekommen ist. Wird Ihnen dabei offensichtliches Desinteresse bescheinigt, besteht die Gefahr einer Sperrzeit (für Arbeitslosengeld-Beziehende) bzw. einer 30%igen Kürzung der Regelleistung (beim Bezug von ALG II).
Folgende Fragen sind aber völlig zulässig und kein Grund für eine Bestrafung durch die Arbeitsagentur bzw. die ALG II - Behörde:
* Gibt es einen Betriebsrat?
* Wird Lohn in Tarifhöhe gezahlt? Nach welcher Entgeltgruppe?
* Gibt es Lohnfortzahlung im Krankheitsfall? Wie lange?
* Wird der Lohn weiter gezahlt, auch wenn die Leiharbeitsfirma keinen Entleiher für Sie hat?
* Hat die Firma eine Erlaubnis zur gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung? (Zeigen lassen!)
Zu den drei letzten Punkten sind die Leiharbeitsfirmen verpflichtet und haben somit gar keinen Spielraum. Mit den Nachfragen können Sie aber klar machen, dass Ihnen Ihre Rechte wichtig sind. Machen Sie zudem den Hinweis: „Natürlich bin ich an der Stelle interessiert. Allerdings werde ich mich weiterhin intensiv um eine direkte Festanstellung bemühen.“ Oder: „Allerdings werde ich weiterhin eine bessere Stelle, die meiner Qualifikation entspricht, suchen.“
Was tun beim Vorstellungsgespräch?
Ist die angebotene Arbeit nicht von vorne herein unzumutbar, dann müssen Sie sich um diese Stelle bemühen: Bei dem Bewerbungsgespräch dürfen Sie sich nicht absichtlich so verhalten, dass deutlich wird, dass Sie diese Arbeit nicht haben wollen. Das Unternehmen meldet nämlich der Arbeitsagentur, warum ein Arbeitsverhältnis nicht zustande gekommen ist. Wird Ihnen dabei offensichtliches Desinteresse bescheinigt, besteht die Gefahr einer Sperrzeit (für Arbeitslosengeld-Beziehende) bzw. einer 30%igen Kürzung der Regelleistung (beim Bezug von ALG II).
Folgende Fragen sind aber völlig zulässig und kein Grund für eine Bestrafung durch die Arbeitsagentur bzw. die ALG II - Behörde:
* Gibt es einen Betriebsrat?
* Wird Lohn in Tarifhöhe gezahlt? Nach welcher Entgeltgruppe?
* Gibt es Lohnfortzahlung im Krankheitsfall? Wie lange?
* Wird der Lohn weiter gezahlt, auch wenn die Leiharbeitsfirma keinen Entleiher für Sie hat?
* Hat die Firma eine Erlaubnis zur gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung? (Zeigen lassen!)
Zu den drei letzten Punkten sind die Leiharbeitsfirmen verpflichtet und haben somit gar keinen Spielraum. Mit den Nachfragen können Sie aber klar machen, dass Ihnen Ihre Rechte wichtig sind. Machen Sie zudem den Hinweis: „Natürlich bin ich an der Stelle interessiert. Allerdings werde ich mich weiterhin intensiv um eine direkte Festanstellung bemühen.“ Oder: „Allerdings werde ich weiterhin eine bessere Stelle, die meiner Qualifikation entspricht, suchen.“