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Пришло письмо со штрафом за якобы незаконное скачивание.
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in Antwort kowal777 26.06.10 07:11
Der Bundesgerichtshof hat in seiner Grundsatzensheidung vom 12-05.2010. Az I ZR 121/08 nunmehr ausdrücklich klargestellt,dass auch der private Anschlussinhaber bei der inbetriebnahme seines internetanschlusses die angemessenen Sicherungsmassnahmen gegen unbefugten Gebrauch durchzuführen hat und er widrigenfalls auch fur Rechtsverletzungen verantwortlich ist,welche von Dritten über den unzureichend gesicherten internenanschlüss begangen werden.